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Date: 2004-01-06

CAPPS II: EU-PNR im Test

"Entweder hat Kommissar Bolkestein die Kommittees des Europäischen Parlaments in dieser Sache belogen oder die US Behörden interpretieren das Ergebnis der Verhandlungen neu" - schreibt Andreas Dietl von EDRi. Aussendung attachiert
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Department of Homeland Security benutzt EU Flugdaten um CAPPS-II zu testen

Daten von EU Bürgern im Strudel des US Überwachungsnetzwerks

Die EU Kommission ist aufgefordert, ihre Einschätzung von "angebrachtem Schutz der Flugdaten" von EU Bürgern zurückzuziehen.

Persönliche Daten von EU Bürgern können gemäß der EU Datenschutzdirektive nur an andere Länder übertragen werden, wenn diese einen angemessenen Datenschutz gewährleisten. Im Falle der Flugdaten von EU Bürgern, auch als Passenger Name Record (PNR) bekannt, die an US-amerikanische Behörden weitergegeben werden, wurde nun von hochrangigen US-Stellen bestätigt, daß diese Daten bereits jetzt schon für andere Zwecke benutzt werden.

Nach monatelangen Geheimverhandlungen mit den US Behörden hat EU Kommissar Frits Bolkestein am 16. Dezember angekündigt, daß die EU bis zu 34 Datenfelder mit persönlichen Daten jedes Fluggasts, der in die USA einreist, weitergeben würde. Diese Entscheidung wurde aufgrund der Annahme über Datenschutzverträglichkeit der EU Kommission getroffen, die US Behörden behandelten die Daten in einer zum EU Datenschutzrecht durchwegs abträglichen Art und Weise.

In eine Email an Edward Hasbrouck, den Herausgeber der Practical Nomad Webseite http://www.hasbrouck.org/index.html, hat Nuala O'Connor Kelly, die Datenschutzbeauftragte des US Departments of Homeland Security, bestätigt, daß die Annahme der EU Kommision falsch ist. Laut O'Connor Kelly zieht die getroffene Vereinbarung auch die Benutzung der Daten zum Testen des CAPPS-II Systems in Erwägung. Sie sagt weiter: "Wir haben auch öffentlich gesagt, daß wir unverzüglich weitere Verhandlungen mit der EU aufnehmen werden, um Möglichkeiten zu schaffen, PNR Daten zur Benutzung des CAPPS-II Systems zu ermöglichen sobald das System vollständig ausgereift und im Einsatz ist."

Laut Bolkestein war die Ausnahme des CAPPS-II Systems von der Vereinbarung eine Vorbedingung für die Annahme der Datenschutzverträglichkeit. In einer Zusammenfassung seiner Verhandlungen mit Tom Ridge, U.S. Secretary for Homeland Security sagte der EU Kommissar: "Nach dem Abschluss der letzten Verhandlungen mit Mr. Ridge informierte ich ihn, daß ich im Anbetracht der eingeschränkten Nutzung der Flugdaten durch die Ausschließung des CAPPS-II Systems und all der anderen Verbesserungen der Überwachung in diesem Bereich bereit dazu war, der EU Kommission die Datenschutzverträglichkeit bezüglich der Flugdatenübertragung an das US Bureau of Customs and Border Protection vorzuschlagen." Und Bolkestein fügte noch hinzu: "Die Vereinbarung beinhaltet nicht das US Computer Assisted Passenger Pre-Screening System (CAPPS-II)."

Andreas Dietl, EU-Büroleiter der Organisation European Digital Rights [EDRi], kommentiert das mit den Worten: "Entweder hat Kommissar Bolkestein die Kommittees des Europäischen Parlaments in dieser Sache belogen oder die US Behörden interpretieren das Ergebnis der Verhandlungen neu. Dies ist lediglich ein weiteres Indiz dafür, dass die Datenin den Strudel des US-Überwachungsnetzwerkes gesaugt werden wo EU Datenschutzgesetze nicht durchsetzbar sind. Daten des CAPPS-II Systems werden direkt in das US-VISIT Datennetz weitergegeben, auf welches eine breite Palette von US Behörden inklusive der Geheimsdienste Zugriff haben. Wenn die Kommission nicht sicherstellen kann, daß die Daten in den USA gemäß der EU Datenschutzgesetze behandelt werden, dann ist es ihre Pflicht den Transfer der Daten sofort zu verhindern."

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edited by Harkank
published on: 2004-01-06
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