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Date: 2000-06-03
Buergerrechte im IT-Zeitalter
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AT-Justizminister mahnt Berücksichtigung der Grundrechte
auf Meinungsfreiheit, Privatsphäre und Datenschutz ein |
Rechtschutzbeauftragter fordert "Sicherung gegen
potenziellen Polizeistaat" | Indirekte Kritik am EU-Rechtshilfe-
Übereinkommen
vor 4min
Wenn über neue Wege des Grundrechtsschutzes diskutiert
werde, sagte Justizminister Dieter Böhmdorfer [F] Samstag
bei der Tagung der Österreichischen Juristenkommission in
Weißenbach müsse man auch "kritisch betrachten", ob das
herkömmliche System etwa im Zusammenhang mit dem
Aufbau weltweiter Kommunikationsnetze ausreiche.
Böhmdorfer sprach hier vor allem die Grundrechte auf
Meinungsfreiheit und Informationsbeschaffung [Art. 10
EMRK], auf Wahrung der Privatsphäre [Art. 8 EMRK] und auf
Datenschutz an.
Der des Internet habe zwar die Informationsmöglichkeiten
des Einzelnen beträchtlich erhöht. Aber die Nutzung zu
legalen und auch illegalen Zwecken berge Gefahren für das
Privatleben und den Datenschutz.
Grundrechtliche Standards Die Grundrechtskataloge der
Nationalstaaten reiche hier alleine nicht aus. Deshalb müsse
auf internationaler Ebene verstärkt Übereinstimmung für
grundrechtliche Standards gesucht werden, betonte
Böhmdorfer. So sieht die Übereinstimmung EU-weit aus
"Sicherung gegen potenziellen Polizeistaat"
Rudolf Machacek, Rechtsschutzbeauftragter für besondere
Ermittlungsmethoden sprach im Zusammenhang mit dem
jüngst verabschiedeten, umstrittenen EU-Rechtshilfe-
Übereinkommen davon, dass "der Zugriff der
Sicherheitsorgane auf potenziell Verdächtige technisch
bereits grenzüberschreitend möglich" sei und "Grenzen nur
für den Rechtsstaat und den Rechtsschutzbeauftragten"
bestünden.
Er appellierte er dafür, dem Bedürfnis der Bürger für eine
"Sicherung gegen den potenziellen Polizeistaat" entgegen zu
kommen.
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edited by Harkank
published on: 2000-06-03
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