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Date: 2001-12-12
AT: Des/informations/unsicherheits/gesetz
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Im Windschatten von Terrorangst und EU-Vorgaben versuchte die
Regierung in einem unklar formulierten
"Informationssicherungsgesetz", generell den rechtlich garantierten
freien Zugang zu Informationen der Willkür und den
Geheimhaltungsinteressen weisungsgebundener Beamter zu
opfern.
post/scrypt: Dafür, dass dem nicht so wurde, hat der in
einschlägigen Kreisen als "ARGEr Hans" bekannte AT-
Datenschützer der ersten Stunde sein Scherflein beigetragen.
related:
http://www.quintessenz.at/archiv/msg01745.html
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Dr. Hans G. Zeger, Obmann ARGE DATEN: "Statt zu regeln (was
jeder vernünftige Staatsbürger akzeptieren wird), daß Dokumente,
die von der EU als 'geheim' klassifiziert sind, auch in Österreich
vertraulich zu sein haben und daher innerhalb der Behörden
technische Maßnahmen zu setzen sind, die diese vertrauliche
Behandlung garantieren, versuchte die Regierung in Manier einer
Hofkanzlei, eigene Dokumente vor der Öffentlichkeit zu 'schützen'.
Welche wichtigen Dokumente könnten das sein, die den
Staatsbürgern vorzuenthalten sind?"
Geheimhaltungsregelung ist eine "Orchideenregelung"
Tatsächlich ist der Anteil der von der Regelung betroffenen EU-
Dokumente äußerst gering, in den letzten beiden Jahren waren von
152.125 Dokumenten überhaupt nur 1/3 nicht unbeschränkt
öffentlich zu verbreiten, ganze 391 "geheim" (=0,26%!) und ein
einziges "streng geheim" (=0,0007%).
Österreich besitzt schon derzeit mit Amtsverschwiegenheit,
berufsspezifischen Verschwiegenheitspflichten,
Datenschutzgesetz, Regelung der Betriebsgeheimnisse und IT-
Sicherheitsvorgaben des Bundeskanzleramtes ein dichtes Netz von
Geheimhaltungsregelungen, die Mißbrauch verhindern.
Hans G. Zeger: "Falsch verstandenes Sicherheitsdenken mancher
Beamter hätte nach dem ursprünglichen Gesetzesentwurf dazu
geführt, daß manche nachgeordneten Dienststellen monatlich mehr
"streng geheime" Dokumente produziert hätten, als die EU in
mehreren Jahren."
[...]
Mehr
ftp://ftp.adis.at/privacy/gesetze/infosig.abaenderungsantrag.011205
http://www.ad.or.at/news/20011119.html
http://www.ad.or.at/news/20011126.html
http://www.ad.or.at/news/20010223a.html
ftp://ftp.adis.at/privacy/gesetze/bundesgesetzblatt-par7.pdf
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edited by Harkank
published on: 2001-12-12
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