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Date: 2001-10-13

AT: Lausch & Raster im Justizausschuss


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Wie erwartet hat die Novelle der Strafprozessordung & anderer
Gesetze bezüglich Lauschangriff und Rasterfahndung den
Justizausschuss passiert und harrt nun ihrer Behandlung durch
das Parlament im November.

Während der Lausch & Spähangriff [Videos, Wanzen] relativ wurst
ist, wird Rasterfahndung in jenem Moment brand/gefährlich, an
dem die Überwachungsverordnung via ETSI-Schnittstellen die
Datensätze der GSM-Operators in die gesetzlich ermächtigten
Datenbanken über/führt.

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Österreich übernimmt Lauschangriff und Rasterfahndung ins
Dauerrecht

Brigitte Zarzer 13.10.2001 Nach vierjähriger Beobachtungszeit
wurden Experten zu Effizienz, Rechtsschutzfragen und Evaluierung
gehört

Wäre es nach der FPÖ-ÖVP-Regierungskoalition gegangen, so
hätte man ohne viel Federlesen die Überführung von Lauschangriff
und Rasterfahndung ins Dauerrecht beschließen sollen. Nach
Reklamationen der Oppositionsparteien kam es dann aber doch zu
einem aufschlussreichen Expertenhearing im Justizausschuss.
Während die Grünen die Sinnhaftigkeit der
Überwachungsmethoden grundlegend bezweifeln, äußerten andere
gewichtige Stimmen den Wunsch nach Ausdehnung der
Befugnisse auf den Präventivbereich aber auch den Ausbau des
Rechtsschutzes.

"Im Sog des Terrors will die Regierung einen Beschluss ohne
Diskussion fassen und Lauschangriff sowie Rasterfahndung ins
Dauerrecht übernehmen", kritisierte die Justizsprecherin der
österreichischen Grünen, Terezija Stoisits, die Vorgangsweise der
FPÖ- ÖVP-Koalition. Diese wollte offensichtlich ohne breitere
Diskussion eine unbefristete Weiterführung der umstrittenen
Überwachungsmethoden, entsprechend der bei Regierungsantritt
im Februar 2000 getroffenen Koalitionsvereinbarungen,
durchsetzen.

Die Oppositionsparteien, SPÖ und Grüne, bestanden allerdings auf
ein öffentlich zugängliches Expertenhearing, das vergangenen
Donnerstag im parlamentarischen Justizausschuss über die Bühne
ging. Geladen wurden Juristen, Rechtsexperten sowie jener
Rechtsschutzbeauftragte, der die Durchführung seit Inkrafttreten
des Gesetzes begleitet. Im Justizausschuss zog Prof. Rudolf
Machacek, der bestellte Rechtschutzbeauftragte, Bilanz über die
vier Jahre seiner Tätigkeit. Er betonte, dass bis dato die neuen
Möglichkeiten ausgesprochen vorsichtig eingesetzt werden. Nur
sieben Beschlüsse für einen großen Lauschangriff wurden bisher
gefasst, fünf davon durchgeführt. Über die Rasterfahndung könne er
kein Urteil abgeben, so Machacek, zumal sie nicht zur Anwendung
gekommen wäre.

[...]
Diese Meinung teilte auf politischer Ebene der SPÖ-Justizsprecher
Hannes Jarolim und forderte die Einführung einer entsprechenden
Genehmigungspflicht. Für den Ausbau des Rechtsschutzes
sprachen sich durchgängig auch die anderen anwesenden
Experten aus. Skeptisch über die Sinnhaftigkeit von Lauschangriff
und Rasterfahndung äußerte sich allerdings der Rechtsanwalt
Richard Soyer. Aus seiner Anwaltstätigkeit wusste er von teils
kurios anmutenden praktischen Schwierigkeiten bei der
Umsetzung zu berichten. Betraut mit der Verteidigung mehrerer
Beschuldigter in einem Drogenprozess hätte er unübersichtliches
Material, das über Lauschangriffe (also akustische und optische
Überwachung) ermittelt wurde, übergeben bekommen. "Die
Bildqualität war denkbar schlecht, die Auffindung von entlastenden
beziehungsweise belastenden Passagen im Gesamtmaterial kaum
möglich", so Soyer, der schließlich die Gretchenfrage aufwarf:
"Welchen Wert hat eigentlich diese Materialfülle?" Er hätte
außerdem nicht den Eindruck gehabt, dass das Material aus
Lauschangriffen als zentrale Beweismittel in der richterlichen
Spruchfindung gewertet worden wären.
[...]
Der Sicherheitssprecher der Grünen, Peter Pilz, ließ es sich denn
auch nicht nehmen, Appelle an die Anwesenden zu richten. "Bei
der Einführung von Lauschangriff und Rasterfahndung erzählte man
uns immer, dass diese Befugnisse vonnöten wären, um der
organisierten Kriminalität Herr zu werden. Heute weist man lobend
darauf hin, dass man diese Methoden ohnehin kaum einsetzen
würde. Ich vermisse außerdem einen Erfolgsbeweis im Bereich der
organisierten Kriminalität."

[...]
Einen Einsatz in der Prävention lehnen die österreichischen
Grünen aufgrund der massiven Eingriffe in Persönlichkeitsrechte
durchwegs ab. Bereits nach derzeitiger Rechtslage korrekt erstellte
Protokolle zur Rufdatenerfassung würde zeigen was hiermit
ermöglicht wird, nämlich die Erstellung sozialer Profile
beziehungsweise von Bewegungsprofilen einzelner - auch völlig
unbescholtener - Personen, lautet der Grundtenor der Kritik der
Grünen. Rasterfahndung wäre mit politischen und religiösen
Parametern einsetzbar. Ob dies tatsächlich zu Erfolgen in der
Terrorbekämpfung führen würde, bezweifelt die kleine
österreichische Oppositionspartei allerdings.

Obwohl die Erfolgsbilanz seit Einführung von Lauschangriff und
Rasterfahndung vor vier Jahren tatsächlich etwas dürftig ausgefallen
ist, scheint sich aber bei vielen Politikern und einigen der
anwesenden Experten unter dem Eindruck der jüngsten
Terroranschläge in den USA ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis
eingestellt zu haben.

[...]

Mehr
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/9806/1.html
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edited by Harkank
published on: 2001-10-13
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