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Date: 2001-07-06
Echelon-Ausschuss empfiehlt [nicht]
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q/depesche 01.7.5/2
Echelon-Ausschuss empfiehlt [nicht]
Christiane Schulzki-Haddouti
Keine Sanktionen gegen Großbritannien; unzufriedene
Abgeordnete monieren "Heuchelei" und sehen Gefahr der
vorsorglichen Legitimation eines europäischen Geheimdienstes
Ein Jahr lang arbeitete der Echelon-Untersuchungsausschuss des
europäischen Parlaments. Am 3. Juli verabschiedete er seinen
Abschlussbericht. Drei Wochen hatten die Abgeordneten über den
Bericht von Gerhard Schmid (SPD) diskutiert. Dessen
Empfehlungen wurden zwar etwas verschärft, dennoch sahen
mehrere Abgeordnete, die für ihr Engagement für Bürgerrechte
bekannt sind, ihre Positionen nicht berücksichtigt und gaben
Minderheitenvoten ab.
"Keine Zweifel"
Über die Existenz eines globalen Abhörsystems gäbe es "keine
Zweifel" mehr. Sprach Schmid noch in der Frage der
Wirtschaftsspionage von Wahrscheinlichkeiten, entschloss sich
der Gesamtausschuss zu deutlicheren Formulierun
gen: Es könne "kein Zweifel" daran bestehen, dass der Zweck des Systems das Abhören der privaten und kommerziellen Kommunikation sei - obgleich die technischen Fähigkeiten des Systems nicht so umfassend seien, wie es teil
weise in den Medien dargestellt wurde. Zudem sei es "überraschend", dass viele höher gestellte Personen der Europäischen Gemeinschaft vor dem Ausschuss behauptet hatten, dieses Phänomen nicht zu kennen.
Maurizio Turco, Präsident der Radikalen der Liste Emma Bonino, kritisierte überdies in einem Minderheitenvotum, dass der Bericht nicht erwähne, dass auch Deutschland, die Niederlande und vermutlich auch Frankreich über di
e technologie Fähigkeit verfügten "über eine Suchmaschine systematisch und per Zufall abgehörte Kommunikation zu filtern." Auch diese Mitgliedsstaaten würden die Aktivitäten von Behörden, Unternehmen und Bürgern anderer M
itgliedstaaten ausspionieren.
Die rechtlichen Erwägungen der Abgeordneten sind deutlich: Falls Echelon zur Konkurrenzspionage benutzt werden würde, würde ein daran beteiligter Staat gegen EU-Recht verstoßen. Dies hatte auch schon der Europäische Rat E
nde März 2000 festgestellt. Würde das System hingegen nur für Aufklärungszwecke eingesetzt, wäre der Betrieb legal. Allerdings würde das Abhören der Kommunikation auf jeden Fall gegen das Recht auf Privatsphäre verstoßen.
(siehe Deutschland und Vereinigtes Königreich verstoßen mit NSA-Spionageverbindungen gegen Menschenrechte und Untersuchung des Echelons-Systems richtet den Blick auch auf Misstände in der EU)
Spionieren die USA nun europäische Firmen aus oder sammeln sie nur allgemeine wirtschaftliche Daten? Dies war die Gretchenfrage des Ausschusses, der darüber in den letzten Tagen und Wochen noch einmal stritt. Tatsächlich
zeigte sich der Ausschuss in der Frage der Konkurrenzspionage außerordentlich skeptisch:
"US-Geheimdienste untersuchen nicht nur allgemeine
ökonomische Sachverhalte, sondern hören auch detailliert die
Kommunikation zwischen den Unternehmen ab, besonders wo
Verträge vergeben werden; und sie rechtfertigen dies damit, sie
würden versuchte Bestechung bekämpfen. Durch detaillierte
Überwachung entsteht jedoch das Risiko, dass die Informationen
eher zum Zwecke der Konkurrenzspionage, denn zur Bekämpfung
von Korruption eingesetzt werden, auch wenn die USA und
Großbritannien anderes behaupten. Zudem ist die Rolle des
Advocacy Center der US-Handelsministeriums immer noch nicht
ganz klar und anberaumte Gespräche mit dem Zentrum, um diese
Angelegenheit zu klären, wurden abgesagt."
mehr
http://www.heise.de/tp/deutsch/special/ech/9014/1.html
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edited by Harkank
published on: 2001-07-06
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