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Date: 2006-12-11
DE: Totalp/rotokollierung der Telekommunikation
Wie uns die weißen Spatzen von den Netzknoten gepfiffen haben, kursiert im Justizministerium bereits ein Entwurf, wie das gültige Datenschutzgesetz an die Richtl/inie für Datenzwangsverhaltung angepasst werden soll. Im Juli 2007 ist es dann soweit: Was vordem verboten war, wird zur Pflicht.
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Ein Jahr nach dem Beschluss der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im Europäischen Parlament am 14.12.2005 fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Medien auf, die Menschen über die "geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation" und ihre Folgen zu informieren. "Obwohl dieses Vorhaben die Grundlagen unserer freien Gesellschaft in Frage stellt, fallen die Massenmedien als Informationsmittel der Bürger bisher weitgehend aus", so der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Die meisten Menschen wissen nicht, dass ein Großteil ihres Privatlebens ab Herbst 2007 nachvollziehbar werden soll." Aus diesem Grund ruft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung besorgte Bürgerinnen und Bürger auf, von ihrer Zeitung, Lieblingszeitschrift oder -fernsehsendung eine Berichterstattung über den "1. Todestag des Telekommunikationsgeheimnisses" am 14. Dezember einzufordern.
inen Musterbrief stellt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf seiner Internetseite bereit
http://www.vorratsdatenspeicherung.de
Am 14.12. vergangenen Jahres hatte eine "große Koalition" aus Konservativen und Sozialdemokraten im Europaparlament einer Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. Der "Kompromiss" war zuvor in geheimen Verhandlungen der Parteiführer mit Vertretern der Regierungen ausgehandelt worden. Danach soll ab Herbst 2007 protokolliert werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Das Kommunikationsverhalten der gesamten Bevölkerung soll permanent und ohne Verdacht "auf Vorrat" aufgezeichnet werden, weil es den Strafverfolgungsbehörden einmal nützlich sein könnte. Als Folge der Pläne befürchtet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ein gesellschaftliches Klima der Überwachung und Störungen der Kommunikation in sensiblen Angelegenheiten.
Auf den "1. Todestag des Telekommunikationsgeheimnisses" wollen die Bürgerrechtler des Arbeitskreises auch mit einer Verhüllung von Internetseiten aufmerksam machen. Unter dem Motto "1949-2005 ¿ Das Fernmeldegeheimnis ist unverletzlich - Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!" sollen Betreiber von Webseiten am 14.12. darauf aufmerksam machen, dass die unbeobachtete Kommunikation bislang stets der Regelfall war, jetzt aber die Protokollierung sämtlicher Kommunikationsvorgänge zum Normalfall werden soll. Eine Anleitung zur Verhüllung der eigenen Webseite stellt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung im Internet bereit.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat vor wenigen Wochen einen Gesetzentwurf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorgelegt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hält die Pläne für verfassungswidrig und fordert ihre Aufgabe, zumal der Europäische Gerichtshof nächstes Jahr über eine von Irland eingereichte Nichtigkeitsklage gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entscheiden wird. Für den Fall, dass die Koalition von ihren Plänen keinen Abstand nimmt, organisiert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine "Sammel-Verfassungsbeschwerde", die bereits von über 7.000 Menschen unterstützt wird.
Hintergrund:
Dem Gesetzentwurf zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zufolge soll ab Mitte 2007 zur verbesserten Strafverfolgung über einen Zeitraum von sechs Monaten nachvollziehbar werden, wer mit wem per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat. Bei Handy- Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonyme Emailkonten und Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.
Mit Hilfe der gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden sind möglich. Die Furcht vor einem Bekanntwerden ihrer Kontakte könnte Informanten, Ratsuchende und Hilfsbedürftige in Zukunft davon abhalten, sich an Journalisten, Anwälte oder Beratungsstellen zu wenden. Der Informantenschutz, das Anwalts- und das Arztgeheimnis würden unterlaufen.
Gegenwärtig dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehören Standortdaten und Email-Daten nicht. Auch sonstige Verbindungsdaten werden auf Wunsch monatlich gelöscht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen ("Flat-Rates") kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden.
Weitere Informationen und diese Pressemitteilung im Internet:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de
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edited by Harkank
published on: 2006-12-11
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