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Date: 2004-01-12
Das Erwachen der Fluggaeste
Die Schrecksekunde war verdammt lang, doch anscheinend sind nun auch die Datenschützer mal geflogen und erwachten unsanft in komischen Datenbanken. Plötzlich jedenfalls erscheinen die Erhebungen rechtlich angreifbar - und zwar den Abkommen über freien Reiseverkehr zufolge, die auch schon während der ersten Anfragen seitens der US-Bedarfsträger bekannt waren. Warum allerdings das alte und immer wirksame "wie Du mir, so ich Dir" nicht genutzt wird, wie es grad' die gar nicht belustigten Brasilianer vormachen, verstehe wer will.
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http://www.heise.de/newsticker/data/tol-12.01.04-000/
"Die USA haben kein angemessenes Datenschutzniveau im Sinne der Europäischen Datenschutzrichtlinie", sagte der Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar gegenüber dem [1]Handelsblatt. Er hält die [2]Erhebung von EU-Flugdaten durch US-Behörden für rechtlich angreifbar.
[...]
Es sei zweifelhaft, ob die [3]Praxis der USA mit den gesetzlichen Vorgaben der EU vereinbar sind.
[...]
Falls die USA nicht einlenken, müsse man von einem einseitigen Eingriff Washingtons in die Freiheit des Reiseverkehrs sprechen.
[...]
1. http//www.handelsblatt.com
2. http://www.heise.de/newsticker/data/anw-17.12.03-006/
3. http://www.heise.de/newsticker/data/anw-05.03.03-006/
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edited by harko
published on: 2004-01-12
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