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Date: 2003-09-17
Urheberrechts/Novelle
Die in Deutschland anstehende zweite Runde in der Novellierung des Urheberrechts soll nach Ansicht der Verwerter (Phonoverbände und deren Interessenverband) nicht nur dem Nutzer die Möglichkeit der Nutzung entziehen, sondern auch dem Urherber die Kontrolle über seine Werke (pauschales Verwertungsrecht für noch nicht bekannte Medien). Naja, und weil's so schön ist, will man auch gleich noch die Internetprovider bei Verdacht auf böse Netz/raubkopie in die gesetzliche Pflich nehmen, doch bitte Daten zu spenden und dem Verdächtigten per Beweislastumkehr den Nachweis seiner Unschuld überlassen. Da auch Radiosender böse sind (weil digital sendend), möchte man auch gern diese von Lizenzen ausnehmen können ... ist doch ein Unding, dass die sich aussuchen können, was sie senden, und die Vergütung pauschal an die GEMA abführen.
Das wiederspricht zwar alles geltenden demokratischen Grundsätzen, doch man kann's ja mal versuchen.
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http://www.heise.de/newsticker/data/sha-16.09.03-000/
[...]
Kopien zum privaten Gebrauch
sollten laut dem [1]Positionspapier des Interessenverbandes der
Phonographischen Industrie ([2]IFPI) nur dann zulässig sein, wenn
danach eine "ausschließlich analoge Nutzung" stattfindet. Von der
"Rückführung der digitalen Privatkopie in ein Exklusivrecht"
verspricht sich die Musikindustrie das Entstehen eines Marktes für
Privatkopien: Kunden könnten das Recht auf eine private Kopie separat
erwerben.
[...]
So sollen in Zukunft auch Internet Service Provider (ISPs) in
die Verantwortung genommen werden, wenn Kunden über ihre
Internetzugänge geschütztes Material verbreiten. Darüber hinaus sollen
Auskunftsansprüche seitens der Rechteinhaber gegenüber den ISPs
verstärkt werden (Preisgabe von Kundendaten).
[...]
Ebenfalls ein Dorn im Auge der IFPI ist das "Sendeprivileg" von
Hörfunksendern, das einem Radiosender erlaubt, beliebige Stücke zu
spielen und die Vergütung gegenüber den Künstlern über die
GEMA-Abgaben abzuwickeln. Hier schwebt den Rechteinhabern die
Einführung eines "exklusiven Senderechts für ausübende Künstler und
Tonträgerhersteller" vor, dass es ermöglichen würde, bestimmte Inhalte
nur an bestimmte Radiosender zu lizenzieren.
[...]
möchte die Industrie nicht mehr im Einzelfall ihren Rechtsanspruch
an einem urheberrechtlich geschützten Werk nachweisen müssen.
Anstelle der Nachweispflicht der Industrie soll eine "gesetzliche
Vermutung zugunsten der Leistungsschutzberechtigten" treten --
die Beweislast läge dann bei demjenigen, dem die
Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird.
[...]
Gegenüber Künstlern soll es in Zukunft möglich sein, dass diese auch
für bisher nicht bekannte Nutzungsarten ihre Nutzungsrechte an die
Plattenindustrie abtreten. Bisher gilt der Grundsatz, dass ein Urheber
nur Nutzungsrechte für bereits bekannte Verwertungsformen abtreten
kann -- die Musikindustrie muss daher immer nachverhandeln, wenn sie
die Werke eines Künstlers für andere als die vertraglich geregelten
Zwecke einsetzen will.
1. http://www.ifpi.de/news/318/positionspapier.pdf
2. http://www.ifpi.de/
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edited by harko
published on: 2003-09-17
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