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Date: 2002-03-08

DE: Datenschuetzer fuer Rasterfahndung


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Den Pointer zu dieser q/depesche hat uns q/Regular Lars Weitze gerade
eben zugeschickt, mit dem lakonischen Zusatz: No comment. Leicht
fassunslos nach der Lektüre schließen wir uns diesem voll/inhaltlich an.

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Die Mehrheit der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern hat sich für
eine Beibehaltung der umstrittenen Rasterfahndung ausgesprochen, auch
wenn diese in einigen Bundesländern verboten wurde. Auf eine gemeinsame
Position habe man sich bei der Konferenz der Datenschützer in Mainz
allerdings nicht geeinigt, sagte der Konferenzvorsitzende und rheinland-
pfälzische Beauftragte Walter Rudolf am Freitag. Bisher habe die
Rasterfahndung Verdachtsfälle gebracht, aber noch keinen mutmaßlichen
Terroristen enttarnt. Die Rasterfahndung wurde nach den Terroranschlägen in
den USA vom 11. September eingeleitet. "Die Rasterfahndung ist auch
sinnvoll und kann Erfolg haben, wenn einige Länder nicht dabei sind", erklärte
Rudolf. Die Mehrzahl der Beauftragten sei dieser Ansicht. Eine Abstimmung
zu diesem Punkt habe es bei der 63. Konferenz der Datenschutzbeauftragten
nicht gegeben, die Mehrheitsmeinung habe sich in der Diskussion
herausgestellt.

In Hessen hatte das Oberlandesgericht Frankfurt die Rasterfahndung am 21.
Februar verboten. Zuvor hatten schon Gerichte in Nordrhein-Westfalen und
Berlin die Fahndung zumindest teilweise gestoppt , in Rheinland-Pfalz war
sie für rechtmäßig erklärt worden. Weitere Klagen sind in anderen
Bundesländern anhängig. Wegen der unterschiedlichen Rechtslage habe die
Konferenz in Mainz keine einheitliche Bewertung zur Rasterfahndung treffen
können. Die Datenschutzbeauftragten sprachen sich jedoch für eine schnelle
Löschung der Daten aus. "Es darf nicht zu einer Vorratsspeicherung zu
Personen kommen, die zufälligerweise in die Maßnahme geraten sind",
sagte Rudolf. Auch müsse die Rasterfahndung einer Erfolgskontrolle
unterzogen werden. "Entscheidend ist die Zahl der wirklich gefassten
Personen."

Seit dem 1. Oktober 2001 sind von der Rasterfahndung 19.872 Menschen in
Deutschland erfasst worden. Damit sollen so genannte Schläfer des von
Osama bin Laden aufgebauten Terrornetzwerks gefunden werden. Beim
Bundeskriminalamt (BKA ) wurde zur Speicherung der Daten eine
Verbunddatei eingerichtet. Für die geplante Aufnahme biometrischer
Merkmale in Pässe und Personalausweise forderten die Datenschützer, dass
dadurch keine Rückschlüsse auf zusätzliche personenbezogene Merkmale
wie Krankheit oder Beschäftigung gezogen werden dürften. Die biometrischen
Daten sollten nur zum Vergleich mit dem Ausweisinhaber genutzt werden. In
der Diskussion um die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz fassten
die Datenschutzbeauftragten den Beschluss, dass Arbeitgeber nicht
verpflichtet seien, die private Nutzung zu gestatten

Mehr
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-08.03.02-004/


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edited by Harkank
published on: 2002-03-08
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