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Date: 2001-04-07
DANU.DE: Otto Schily
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Neben Frau Däubler-Gmelin, die unermüdlich via dpa zum
Besten gibt, dass sie vom Netz jetzt und in Zukunft nichts
verstehen will, ist Otto Schily Garant Nummer zwei, dass die
SPD-Spitze erfolgreich über die Medien bringt, wie etwa Tony
Blair der Gruppe der Dümmsten Anzunehmenden Nicht-User
[DANU] anzu/gehören.
Auch wenn sich bei den Gedanken an DDoS-Attacken gegen
Nazis um eine mindestens zwiefach aufgewärmte
Geschichte handelt - wie immer gilt unser Mitgefühl in
solchen Fällen dem auf dieser Liste seit jeher subscribierten
Jörg Tauss. Das Epithet "MdB SPD" trägt sich an manchen
Tagen schwer.
post/scrypt: Wir offerieren das quintessenzielle
Thränen/fläschchen zum gefälligen Gebrauch.
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Innenminister Schily überlegt offenbar ernsthaft, dem
deutschen Recht entzogene Nazi-Websites in den USA
lahmzulegen
Wie Frank Patalong von Spiegel Online berichtet, überlege
Innenminister Schily auch, im Kampf gegen Neonazis im
Internet zu Hackerangriffen auf unliebsame Websites
zurückzugreifen, die durch die amerikanische Verfassung vor
dem Zugriff des deutschen Rechts geschützt sind.
Auf Anfrage von Spiegel Online habe Dirk Inger, Sprecher von
Schily, gesagt, dass etwa DoS-Angriffe auf Websites nicht
"im Unrechtsbereich anzusiedeln" seien. Das ist natürlich
erstaunlich, denn just diese Form von Angriffen hat vielen
Politikern erst letztes Jahr, als einige kommerzielle Websites
wie Yahoo kurz nicht zu erreichen waren, die möglichen
Gefahren deutlich gemacht. Schily hatte daraufhin eine
Internet Task Force gegründet ( Schilys Cyberwar), plötzlich
zündeten auch die amerikanischen Bedrohungsszenarien der
Infrastruktur durch Cracker, Kriminelle und Terroristen und
wurde Sicherheit und Ordnung ganz oben auf die Liste
gesetzt, was das Internet anbelangt. Hatte man bislang DoS-
Angriffe eher in den Bereich von Cyberterrorismus oder gar
Infowar geschoben, so scheint der deutsche Innenminister,
wenn es nur um den vermeintlich guten Zweck geht, die
deutsche Rechtsordnung auch im Ausland durchzusetzen,
nun auch zu den terroristischen Mitteln greifen zu wollen.
Dirk Inger rechtfertigte das so, hinter DoS-Angriffe im Auftrag
des Staates stehe "der Gedanke der Verteidigung unserer
Rechtsordnung gegen rechtswidrige Angriffe unter bewusster
Ausnutzung der Internationalität des Mediums Internet".
Entschieden habe man noch nicht, mit welchen Mitteln man
die deutsche Rechtsordnung im Internet schützen wolle, man
werde sich dafür im Hinblick auf "Recht, Effektivität und
Erfolgsaussicht" entscheiden. Nachdem Recht und
Erfolgsaussicht, eigentlich dasselbe, durch Verdoppelung
gegenüber dem Recht hervorgehoben werden, zeigt das
möglicherweise die Entschlossenheit, tatsächlich so gegen
Websites von Neonazis vorgehen zu wollen.
Im Dezember 2000 hatte der Bundesgerichtshof entschieden,
dass Internet-Veröffentlichungen im Sinne der
Volksverhetzung auch dann bestraft werden können, wenn
sie im Ausland begangen wurden ( Update: Leugnung des
Holocaust im Internet nach deutschem Recht strafbar).
Verurteilt werden lässt sich freilich nur derjenige, der nach
Deutschland einreist und etwa im Ausland auf einer
Webseite den Holocaust geleugnet hat. Das Urteil ist
allerdings keineswegs ein Freibrief, nun alle neonazistischen
Websites abschießen zu dürfen, zumal es dabei nur um den
Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 Abs. 1 oder des §
130 Abs. 3 StGB) in Verbindung mit einer möglichen
Friedensstörung ging. Verantwortlich gemacht kann laut
Bundesgerichtshof nur der Autor, nicht der Provider.
Auch schon dieses Urteil fand in den USA nicht gerade nur
einen positiven Widerhall ( Wachsende Besorgnis über BGH-
Urteil gegen Holocaust-Leugner). Wie die Washington Post
am 21. 12. 2000 schrieb, zeigte sich auch das
Justizministerium damals skeptisch, weil die Durchsetzung
der Rechtssprechung, wenn der Autor nicht nach
Deutschland einreist, die Möglichkeit beinhalten müsste,
dass dieser ausgeliefert werde. Da aber steht die
amerikanische Verfassung dagegen.
Bürgerrechtsorganisationen warnten davor, dass dieses
Vorgehen durchaus auch nach hinten losgehen könnte, wenn
etwa autoritäre Staaten aufgrund ihrer Rechtsordnung
ähnliches machen würden.
Die Frage wäre da, ob Schily es auch noch so gut fände,
wenn etwa eine "Eingreiftruppe" aus China, Nordkorea oder
Burma Webseiten von deutschen Providern abschießt, die
zwar gegen Landesgesetze verstoßen mögen, nach
deutschem Recht aber von der Verfassung geschützt sind.
Deutschland dürfte sich jedenfalls ziemlich unbeliebt
machen, wenn es mit solchen Wildwest-Methoden beginnen
sollte. Und sollten deutsche Behörden solche Angriffe
ausführen, dann dürfte auch die Justiz größere
Schwierigkeiten haben, strafrechtlich gegen Menschen
vorzugehen, die ebenfalls solche Methoden einsetzen.
Laut Washington Post sagte Schily im Dezember letzten
Jahres, dass die deutsche Regierung die Grenzen
internationaler Handlungsfähigkeit erkannt habe und nach
anderen Wegen suche, Menschen, die neonazistische und
nach Deutschland gerichtete Webseiten ins Netz stellen, vor
amerikanische Gerichte zu bringen. Man überlege auch, so
Schily weiter, neonazistische Sites von Deutschland aus
durch Überflutung mit Anfragen zu schließen.
Mehr
http://www.heise.de/tp/deutsch/special/info/7332/1.html
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edited by Harkank
published on: 2001-04-07
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