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Date: 2001-04-03
DE & AT: Ueberwachung, Verordnung, Parallelaktion
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Anhörung: Harsche Kritik an Abhörplänen der
Bundesregierung [03.04.2001 19:12 ]
Siehe
http://www.quintessenz.at/cgi-bin/htsearch?config=archiv&restrict=&exclude=&method=and&format=builtin-short&sort=score&words=ueberwachungsverordnung
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Starken Gegenwind bekam heute das
Bundeswirtschaftsministerium auf der ersten Anhörung zum
Entwurf der Telekommunikationsüberwachungs-Verordnung
(TKÜV)[1] in Bonn zu spüren. Vertreter von
Telekommunikationsfirmen, Internet-Providern und anderen
betroffenen Firmen kritisierten den Entwurf einhellig als
unverhältnismäßig.
Christian Koch vom Zentralen Kreditausschuss (ZKA) stellte
fest: "Es widerspricht dem mit dem
Telekommunikationsgesetz eigentlich verfolgten
Grundgedanken der Liberalisierung, wenn staatliche
Überwachungsmaßnahmen umfassender und strenger
geregelt sind als zu Zeiten des staatlichen Monopols."
Henning Wüstefeld von Mannesmann Mobilfunk beklagte die
"deutliche Überregulierung" sowie Mängel hinsichtlich des
Datenschutzes und erinnerte an die
Teledienstedatenschutzverordnung, der eine Deregulierung
gelungen sei.
Andrea Weißenfels vom Verband VATM hätte sich im Vorfeld
bereits ein Konsultationsverfahren mit den Betroffenen
gewünscht, um zu "mehr Praxisnähe" zu kommen
beziehungsweise "einheitlichere, praxisnahe Begriffe" zu
finden letztere forderten auch Vertreter der Deutschen
Telekom: Die im Entwurf verwandten Begriffsbestimmungen
zögen keine klaren Grenzen, was zu einem ständigen Streit
um die zu überwachenden Bereiche führen werde.
Zentraler Kritikpunkt waren aber die durch das
Telekommunikationsgesetz (TKG[2]) auf die Betreiber
abgewälzten Überwachungskosten. Vertreter der Deutschen
Telekom fuhren mit schwerem Geschütz auf: Die Telekom
rechne im Internetbereich mit einer Kostenlawine in
Milliardenhöhe, um die Überwachungsvorgaben im Detail
vorschriftsmäßig erfüllen zu können. Immerhin betreibe die
Telekom Großteile des Telekommunikationsverkehrs bereits
über paketvermittelte Telekommunikationsnetze. Die Kosten
müssten in der Folge umgewälzt werden, was eine
Verteuerung der Angebote erzwinge.
Telekomvertreter Prof. Rommel forderte eine "grundsätzliche
Debatte, was überhaupt im Rahmen einer Verordnung
geregelt werden kann und darf". Sein Kollege Dr. Köbele
erinnerte daran, dass eine Regulierung nur in der klassischen
Sprachtelefonie kostendämpfende Wirkung habe, nicht
jedoch im Internetbereich mit seinen internationalen
Anbietern. Hier sei die Annahme "irreführend".
Zwar begrüßten einige Teilnehmer wie Hans-Jürgen Sattler
von der Gewerkschaft ver.di, dass die Betreiber von
Nebenstellenanlagen, unternehmensinternen
Telekommunikationsanlagen und Firmennetzen keine
ständige Überwachungsschnittstellen vorhalten müssen.
Sattler bemängelte aber, dass die "technisch-
organisatorischen Anforderungen für kleinere Betreiber zu
komplex" seien.
Christian Koch vom ZKA schätzte die Kosten für die
Bereithaltung eigener Überwachungstechnik für eine
mittelgroße Bank auf 400.000 Mark, für eine Großbank auf
einen zwei- bis dreistelligen Millionenbetrag. Für die
Kreditinstitute sei dies eine "unzumutbare Belastung". Hier
signalisierten die Vertreter des
Bundeswirtschaftsministeriums, über entsprechende
Formulierungen "nachzudenken". Nach Ansicht von
Beobachtern könnte dies bedeuten, dass die rund 400.000
geschäftsmäßigen Betreiber möglicherweise keine
Abhörvorrichtungen vorhalten, sondern nur bei
Abhörmaßnahmen organisatorisch behilflich sein müssten.
Generell bleibt die Frage der Kostenübernahme: Da die
Verordnung lediglich die gesetzlichen Vorgaben aus dem
TKG sowie der Strafprozessordnung[3], dem G-10-Gesetz[4]
und dem Außenwirtschaftsgesetz[5] umsetzen soll, kann die
Kostenfrage nicht generell ausgeklammert werden.
Gegenüber heise online signalisierten Vertreter des
Bundeswirtschaftsministeriums, dass dies nur dann gelinge,
wenn im "Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und
Sachverständigen" ausdrücklich der Paragraph 17
"Entschädigung Dritter" zu Gunsten der Betreiber eine
Aussage treffen würde. Der SPD-Bundestagsabgeordnete
Jörg Tauss sagte gegenüber heise online, er wolle dies
prüfen.
Ein weiterer Diskussionspunkt beleuchtete die Frage, ob das
Internet überhaupt von der Verordnung erfasst ist. Ernst
Mannherz vom Bundeswirtschaftsministerium erinnerte
daran, dass der Verordnungsentwurf bewusst "technikoffen
formuliert" sei. Der Telekommunikationsbegriff sei dem
Telekommunikationsgesetz entnommen. Demnach ist
Telekommunikation das Aussenden und das Empfangen von
Nachrichten gleich welcher Art.
Mehr
http://www.heise.de/bin/nt.print/newsticker/data/klp-03.04.01-002/?id=129f6ce0&todo=print
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edited by Harkank
published on: 2001-04-03
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