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Date: 2001-02-19

DE: Ueberwachungsverordnung neu


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In schöner Parallelität kommen in DE und AT fast zeitgleich
die Innen und Justizminister auf die Idee, die
Überwachungsverordnungen auszubauen und und Befugnisse
der gesetzlich ermächtigten Behörden zu erweitern.

post/scrypt: Hat da nicht jemand grade "aux armes,
citoyens!" geschrien?


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http://www.quintessenz.org/archiv/msg01420.html

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Stefan Krempl 18.02.2001

Der Alptraum ist wieder da: Auch der neue Entwurf der
Telekommunikations-Überwachungsverordnung hat die
Netzbürger im Visier

Fast zwei Jahre lang schlummerte sie in einem
Referentenbüro des Bundeswirtschaftsministeriums - jetzt
taucht sie wieder auf: die Telekommunikations-
Überwachungsverordnung (TKÜV). Mit ihr plant die
Bundesregierung, die letzten Lücken bei der Überwachung
der Telekommunikation zu schließen und auch den Email-
Verkehr der umfassenden Kontrolle der Strafverfolger zu
unterwerfen. Rot-grüne Aspekte sucht man in der jüngsten,
auf einen Entwurf der konservativ-liberalen Regierung
zurückgehenden Fassung vergeblich. Allein die Betreiber von
Nebenstellenanlagen und Corporate Networks sollen von der
Verpflichtung ausgenommen werden, teure
Überwachungseinrichtungen vorhalten zu müssen.

Deutschland nimmt schon seit Jahren eine Spitzenposition
beim Abhören ein ( Deutschland bleibt auch unter Rot-Grün
»Weltmeister im Abhören«). Allein zwischen 1998 und 1999
sei die Zahl der richterlich angeordneten
Telefonüberwachungen von 9800 auf 12.600 gestiegen,
beklagte sich im Dezember der Bundesbeauftragte für den
Datenschutz, Joachim Jacob. Geht es nach der
Bundesregierung, wird der große Lauschangriff bald noch
sehr viel einfacher und umfassender möglich sein.

Überwachungstechnik, die (Strafverfolger) begeistert, soll
bald bei Telekommunikationsanbietern aller Art Einzug
halten, die ihre Dienste der Allgemeinheit anbieten. Daran
hält auch der jüngste Entwurf für eine "Verordnung über die
technische und organisatorische Umsetzung von
Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation" fest,
der Telepolis vorliegt und in den nächsten Tagen auf der
Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums ( BMWi)
veröffentlicht werden soll. Unter Telekommunikation fassen
die Autoren auch den E-Mail-Verkehr. Internetprovider
müssten bei der Verabschiedung des Entwurfs durch das
Kabinett daher in Zukunft genauso wie Telcos
Lauscheinrichtungen installieren und auf Abruf
Verbindungsdaten und die Mailkommunikation an die
"Bedarfsträger" übermitteln.

Grundsätzlich sollen alle Betreiber von
Telekommunikationsanlagen, die ihre Dienste der
Öffentlichkeit anbieten, zur Aufzeichnung und Weiterleitung
der Kommunikationsdaten an Strafverfolger verpflichtet
werden. Ob es sich um Sprach- oder Datenübertragungen
handelt, ob der Abzuhörende ein Handy oder einen ISDN-
Anschluss nutzt, spielt dabei keine Rolle. Die
entsprechenden technischen Vorkehrungen müssen die
Telekommunikationsanbieter auf eigene Rechnung
anschaffen. Vor der Inbetriebnahme ihrer Anlagen ist eine
Abnahme der Überwachungsausrüstung durch die
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (
RegTP) einzuholen. Sonst drohen Geldbußen bis 20.000
Mark.

Diese Prinzipien sind bereits im § 88 des
Telekommunikationsgesetzes ( TKG) angelegt, an dessen
Überarbeitung sich in der rot-grünen Koalition momentan
Niemand heranwagt. In der vom BMWi neu ausgearbeiteten
Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) geht
es daher "nur" um ihre Umsetzung. Klargestellt wird, dass
ein Anbieter "die zu überwachende Telekommunikation
vollständig zu erfassen" und die Mitschnitte an "berechtigte
Stellen" - Polizei, Justizverwaltungen, Zollkriminalamt,
Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz - weiterzugeben
hat. Der Zeitraum und der Umfang der Bespitzelung wird in
der Anordnung festgelegt, die für den Grundrechtseingriff - um
nichts Anderes handelt es sich bei einer Überwachung
privater Kommunikation angesichts des
"Fernmeldegeheimnisses" - erforderlich ist.

Als Kennungen sollen Rufnummern, Email-Adressen und
Kreditkarten-Nummern dienen

Ob die Anforderung den formalen gesetzlichen
Bestimmungen entspricht, muss der zum Abhören
Verpflichtete dem Verordnungsentwurf entsprechend selbst
prüfen. Findet er keine Fehler, ist sie "unmittelbar"
umzusetzen. Die Abhörspezialisten gehen davon aus, dass
"der technische und betriebliche Vorgang der Einrichtung
einer angeordneten Überwachungsmaßnahme
erfahrungsgemäß im Regelfall innerhalb von zehn Minuten
abgeschlossen" sein kann. Dies geht aus der Begründung zu
dem Papier hervor. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten
gilt eine Frist von sechs Stunden bis zum Start des
Lauschangriffs. Sie kann in dringenden Fällen verkürzt
werden. Dann müssen die "Auftraggeber" aber im Bedarfsfall
beim Antransport des benötigten Personals behilflich sein.

Die Liste der Daten, die ein Telekommunikationsanbieter im
Ernstfall übermitteln soll, füllt über zwei Seiten in dem
Papier. Angefordert werden können neben reinen
Verbindungsdaten die Inhalte jeder Telekommunikation, die
von einer bestimmten Kennung herrührt oder diese zum Ziel
hat. Als Kenngrößen können beispielsweise Rufnummern
oder auch Email-Adressen angegeben werden, wie in der
Begründung zur TKÜV betont wird. Bei der
Datenkommunikation, die vom Überwachten abgeht, soll
sogar seine Kreditkarten-Nummer als Identifikationsmerkmal
verwendet werden dürfen. Eine Forderung, die sich von den
alten Enfopol-Überwachungsplänen inspiriert zeigt.

Alles
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/4954/1.html



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edited by Harkank
published on: 2001-02-19
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