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Date: 2000-12-14
Telepolis ueber Cyber-Crime
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[Die deutsche Fassung des offenen Briefs ist inzwischen auf
http://www.quintessenz.org verfügbar]
Christiane Schulzki-Haddouti 14.12.2000
Cyberrechtsgruppen bliesen am Mittwoch wieder zum großen Halali
gegen die geplante Cyberkriminalitäts-Abkommen des Europarats.
Wie schon mit der letzten veröffentlichten Fassung zeigen sie sich
auch mit dem neuen Wurf nicht zufrieden. Die Hauptkritik: Das
Abkommen opfere die individuelle Privatsphäre auf dem Altar der
Strafverfolgung und verstoße damit gegen die Menschenrechte.
Die Global Internet Liberty Campaign ( GILC), eine internationale
Koalition aus 30 Cyberrechtsgruppe, kritisiert auch das klandestine
Vorgehen des Rats, der die Sitzungen grundsätzlich hinter
verschlossenen Türen abhält und nur auf öffentlichen Druck die
Entwurfsfassungen publiziert.
Zu den Unterzeichnern des Protestbriefs gehören unter anderem
neben der American Civil Liberties Union ( ACLU) und EPIC, aus
dem deutschsprachigen Raum nur drei Organisationen: Der deutsche
FITUG-Verein sowie Quintessenz und der Verein für Internet-
Benutzer aus Österreich. Das ehemals aktive "Forum
InformatikerInnen für gesellschaftliche Verantwortung und Frieden" (
FIfF) äußerte sich zu dem Abkommen bislang nicht. Im FifF-Umfeld
spekuliert man derzeit übrigens sogar über eine Auflösung des
Vereins.
Das Abkommen liegt mittlerweile in der 24. Fassung vor, die nächste
soll im Januar erscheinen ( Der Europarat bastelt weiter am
Abkommen über Cyberkriminalität). Die derzeitige Fassung zeichnet
sich vor allem durch eine Reihe neu hinzugekommener
Ausnahmeregelungen aus. Dass sich die Verhandlungspartner
inzwischen nicht mehr ganz grün sind, zeigt die Entfernung von
Artikel 37,2. Er erlaubte den Unterzeichnerstaaten nur ein geringes
Maß an Flexibilität bei der Umsetzung des Abkommens. Zudem
können sie bei "politischen" Straftaten die gegenseitige Rechtshilfe
verweigern.
Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit
Ein Staat kann auch verlangen zu erfahren, was mit den an ein
anderes Land transferierten Daten letztendlich passiert. Damit
erkennt der Europarat auch die unterschiedlichen
Rechtsstaatsniveaus in den Unterzeichnerstaaten an. Allerdings, so
kritisiert GILC, werden den Staaten keine Verhaltensmaßnahmen
auferlegt. Ob Datenschutzmaßnahmen eingehalten werden oder
nicht, spielt deshalb für die Rechtshilfe keine Rolle. GILC fordert
daher ein fest definiertes Mindestmaß an Datenschutz sowie ein
durchgängige Regelungen in der Strafverfolgung zum Schutz von
Bürgerrechten.´
Mehr
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/4486/1.html
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edited by Harkank
published on: 2000-12-14
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