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Date: 2000-02-29

EU: Rechtshilfe/abkommen & Ueberwachung


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q/depesche 00.2.29/1


Europäisches Rechtshilfeabkommen wird im März
verabschiedet

Christiane Schulzki-Haddouti 29.02.2000

Datenschutzregeln sollen integriert werden, Kompromiss mit
Echelon-Staat Großbritannien

Bereits am 27. März soll das Europäische
Rechtshilfeabkommen in einer Sitzung des Rates für Justiz
und Inneres verabschiedet werden. Der aktuelle Entwurf vom
3. Dezember 1999 zielt auf eine engere Zusammenarbeit der
europäischen Strafverfolgungsbehörden. Der Einsatz
modernster technischer Kommunikationsmittel spielt hierbei
eine wesentliche Rolle.

Im Rechtshilfeabkommen wird unter anderem eine
Rechtsgrundlage geschaffen, um eine gemeinsame
Ermittlungsgruppe verschiedener Mitgliedsstaaten zu
errichten und einzusetzen. Sie kann aus Mitgliedern
nationaler Polizeibehörden, aber auch im Einzelfall aus
Mitgliedern von Europol bestehen. Auch sollen Ermittler auf
dem Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaates künftig
verdeckt ermitteln können (Artikel 14).

Wesentlich sind die neuen Bestimmungen zur Überwachung
:von Telekommunikationsverkehr zum Zwecke strafrechtlicher
Ermittlungen. Geregelt ist die "Überwachung von Personen
im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedsstaaten ohne deren
technische Hilfe" im Artikel 18. Dieser wurde Mitte Februar
vom Europäischen Parlament jedoch abgelehnt (
Europäisches Parlament stimmt gegen unkontrolliertes
grenzüberschreitendes Abhören) Die endgültige
Entscheidung trifft jedoch der Rat für Justiz und Inneres.

Kompromiss mit Echelon-Staat Großbritannien

Dieser fand nach langen Verhandlungen am 2. Dezember zu
einer Kompromissformel. So war vor allem umstritten, wie
weit die Informationspflichten bei der Telefonüberwachung
durch die Nachrichtendienste Großbritanniens reichen.
Hintergrund ist, dass dort die Geheimdienste aufgrund einer
besonderen Kompetenzzuweisung Abhörmaßnahmen
im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen durchführen können.
Eine klare Trennung zwischen Abhörmaßnahmen von
Strafverfolgungsbehörden einerseits und britischen Diensten
andererseits findet nicht statt.

Um das Problem zu lösen, wurden präventive und repressive
Abhörmaßnahmen voneinander abgegrenzt. Präventive
Abhörmaßnahmen werden grundsätzlich von Geheimdiensten
durchgeführt, repressive durch die Strafverfolgungsbehörden.
Zudem wurde in der endgültigen Fassung bestimmt, dass
Artikel 18 für ministerielle Überwachungsanordnungen gilt,
die in Großbritannien an den Polizeidienst oder die Zoll- und
Steuerbehörden gerichtet sind. Er gilt aber auch für den
Geheimdienst, wenn dieser die Strafverfolgungsbehörden bei
einer Ermittlung unterstützen.

Voll Text
http://www.heise.de/tp/deutsch/special/enfo/6632/1.html

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Connectivity statt Isolierung
http://o5.or.at
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edited by Harkank
published on: 2000-02-29
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