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Date: 2018-04-23

qTalk, Di. 24.Apr. es wird Zeit - EU-DSGVO

- der Weg zum eigenen Verfahrensverzeichnisses

Neben den hohen Strafen der EU-Datenschutz-Grundverordnung, steht Eigenverantwortung im Zentrum der Verordnung - also dringend Zeit mit der Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses gemäß EU-DSGVO zu beginnen.

Datum: 24. April 2018
Zeit: 20.00 Uhr (Einlass 19.00 Uhr)
Ort: Raum D / MQ / Museumsquartier
Museumsplatz 1, 1070 Wien
Podium:
  • Mag. Georg Markus Kainz

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Trotz bestehendem Datenschutzgesetz waren die steuerlichen Vorteile Irlands besonders für US-amerikanische Konzerne verlockend, und so versammelten sich das Who-is-Who der Datenverarbeitenden Industrie und der Sitz ihrer Kunden-Verträge in Irland. Wie man so schön sagt eine Win-Win-Situation - die Konzerne sparen Steuern und Irland bekommt Einnahmen die sie sonst nie bekommen hätten - das ganze unter der Auflage, dass andere Spielregeln des Unternehmertums nicht so genau eingehalten werden mussten. Eine Praxis die man ja auch aus diversen Steueroasen kennt.

Mit der EU-DSGVO soll es jedoch eine europaweite Durchsetzung des Datenschutzes geben. Zeit für diese Unternehmen, das Risiko hoher Strafen zu minimieren, und die nicht europäischen Kunden wieder zurück nach Amerika zu transferieren, um sie dem Zugriff zu entziehen.

Facebook verschiebt 1,5 Milliarden Nutzerkonten in die USA. Auch LinkedIn, das zu Microsoft gehört, hat seinen Sitz in Irland. Nutzer außerhalb der EU sollen ab Anfang Mai aber ebenfalls zum amerikanischen Firmenteil umgeschichtet werden.

Wir EU-Bürger bekommen jetzt von allen Seiten neue AGB's oder wichtige Neuigkeiten bezüglich der Daten und des Datenschutz zugeschickt. Wenn die großen Konzerne reagieren sollten die kleinen Unternehmen den Stichtag zumindest nicht verschlafen, und sich entsprechend vorbereiten. Um EU-DSGVO konform zu arbeiten muss man eventuell ein Verfahrensverzeichniss erstellen - und da alles was man noch nie gemacht hat schwierig ist, begleitet Georg Markus Kainz im April qTalk die Schritte zur Erstellung eines Verzeichnisses mit Abschätzung wer verpflichtet ist, welche Anwendungen sind durch die WhiteList der Datenschutzbehörde ausgenommen, und eine Erläuterung über Lösch- bzw. Speicherpflichten.


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edited by Georg Markus Kainz
published on: 2018-04-23
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