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Date: 2012-05-18

q/Talk Spezial Sa. 19. Mai 2012

Überwachungsstaat Österreich - Vorratsdatenspeicherung ein Resümee
Seit 1. April 2012 verpflichtet das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung Netzbetreiber, Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate lang "auf Vorrat" zu speichern und bei Verdacht auf gerichtliche Anordnung den Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln.

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Ort: Raum D / MQ Wien
Museumsplatz 1, 1070 Wien
Datum: 19. Mai 2012
Zeit: 19.00 (Einlass 18.00)
Podium:

Vorratsdatenspeicherung (VDS)

Am 1. April 2012 trat in Österreich die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt die Kommunikations­daten aller BürgerInnen ohne Verdacht sechs Monate lang ”auf Vorrat” gespeichert werden. Die Polizei kann überprüfen, mit wem Du, wann, wie lange telefoniert und vor allem wo Du dich zu diesem Zeitpunkt aufgehalten hast. Der Versand und Empfang aller SMS Nachrichten wird mitprotokolliert. Beim Versenden von E-Mails werden Sender, Empfänger und Zeitpunkt der Nachricht aufgezeichnet. Egal welches Handy du verwendest, dein aktueller Standort wird mitprotokolliert. So lassen sich genaue Bewegungsprofile von Handynutzern erstellen.

ACTA Abkommen

ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement), ist ein Handelsabkommen, das internationale Standards in Sachen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen vorgeben soll. Das Abkommen basiert auf dem sogenannten TRIPS-Abkommen, das Rechtsfragen bei Urheber-, Patent- oder Lizenzrecht regeln soll und in Zusammenarbeit mit dem Intellectual Property Committee (Zusammenschluss von Konzernen wie IBM, Time-Warner, Pfizer oder Monsanto) entstanden ist. Dies ermöglichte den involvierten und gleichzeitig mächtigsten Firmen der Welt die absurdesten Patente (Software-Trivialpatente, Patente auf Tiere oder Samengut) anzumelden, von den damit verbundenen Rechten Gebrauch zu machen.

Fluggastdatenübermittlung (PNR)

PNR-Daten umfassen Kontaktinformationen und Angaben über den Reisenden. Dazu zählen unter anderem Adresse, Telefonnummer, Geburtstag, Kreditkartendaten und Passinformationen, aber auch personenbezogene Informationen über den Passagier, wie z.B. besondere Reisevorlieben und Beziehungen zu anderen Mitreisenden. Die Daten werden für Profiling-Zwecke genutzt, um bislang unbekannte Verdächtige aufzuspüren. Diese Überwachungsmaßnahme findet ohne konkretes Verdachtsmoment statt und benötigt keine richterliche Genehmigung.

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edited by Georg Markus Kainz
published on: 2012-05-18
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