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Date: 2007-04-01

BSA/IFPI/MPA: Traraa, die Copyright/mafiaa!

Man ist ja einiges gewöhnt, wenn sich Besagte in schnöder Regelmäßigkeit befleißigen, ins öffentliche Propganda/horn zu stoßen. Im Fall der bevorstehenden Verabschiedung der Richtlinie zur strafrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen wurden allerdings hinter den EU-Kulissen äußerst schräge Töne "argumentatorischer" Art herumgeblasen. Diese Katzenmusik soll der geneigten Öffentlichkeit nicht vorenthalten werden, meint der Originaltext/service der q/uintessenz.
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Der O-Text der nach eigenen Angaben Bedeutendsten:

"Die bedeutendsten Verbände der Marken- und Urheberrechtsinhaber in der EU (AIM, AFI, BSA, EFCA, EPC, ESA, EUROCINEMA, EUROCOPYA, FAEP, FEP-FEE, FIAPF, GERA, GESAC, GIART, ICMP/CIEM, IFPI, IMPA, IMPALA, ISFE, IVF, MPA, und SDSD) bitten das Europäische Parlament dringend, die Artikel 2 und 3 der Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in der Fassung des Vorschlages der Europäischen Kommission beizubehalten und keine Definition der Begriffe "gewerblicher Umfang" und "vorsätzliche Rechtsverletzung" einzuführen, die eine Bedrohung für die kulturelle Vielfalt und die Innovation in der Europäischen Union darstellen könnten."

Das volle Programm, schwer bedeutungsvoll
http://quintessenz.org/d/000100003831
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Von der Business Software Alliance [BSA] über den Dachverband der phonographischen Industrie [IFPI] bis zur Motion Picture Association [MPA] fordern die "bedeutendsten Verbände der Marken- und Urheberrechtsinhaber in der EU", dass in der Richtlinie eben keine genaue Definition der Begriffe "gewerblicher Umfang" und "vorsätzliche Rechtsverletzung" vorgenommen werde.

Die EU-weite Definition dieser Begriffe könne nämlich "eine Bedrohung für die kulturelle Vielfalt und die Innovation in der Europäischen Union darstellen", heißt es in dem Schreiben an das EU-Parlament.

Außer um ihre "wertvollen Werke", die "regelmäßig unrechtmäßiger Nachahmung und Piraterie ausgesetzt" seien, sorgen sich die Lobbys der Marken- und Urheberrechtsverbände auch um die "europäische Kreativität und Innovation", den "Beurteilungsspielraum" nationaler europäischer Richter und sogar um den Verbraucherschutz.

Tatsächlich hat der Dachverband der europäischen Verbraucherschutzverbände eine nachgerade konträre Position zum Thema eingereicht. Auch der Industrieausschuss der EU hat eine Empfehlung ausgesprochen, die nicht der oben zitierten Argumentation entspricht.

Hintergrund dieses öffentlichen Schlagens von Sorgenfalten ist, dass nur eine Nichtdefinition der Begriffe "gewerblich" und "absichtlich" eine so weite Ausdehnung des Gültigkeitsbereichs der Richtlinie bringen könnte, dass z. B. auch Tauschbörsennutzer strafrechtlich verfolgt werden können.

Zivilrechtlich geschieht das seit Jahren und nicht erst seit der EU-Richtlinie zum Schutz geistigen Eigentums [IPR] im Jahr 2004.

[...]

Die volle Geschichte samt Erdäpfel

http://futurezone.orf.at/it/stories/181898/

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edited by Harkank
published on: 2007-04-01
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