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Date: 2005-07-01

SWPAT: Betrunken am Lenkrad: kein Problem

Die EU hilft auch hier aus der Klemme. Wir zeigen, wie man auch mit Promille vorwärts kommt.
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Es herrscht Regulierungsbedarf: Betrunkenes Fahren wird nicht in allen Staaten der EU gleich verfolgt. Die Laien der Redaktion haben aber EU-konforme Abhilfe für jene parat, die es trotzdem erwischt hat. Ihren Einspruch begründen Sie so:


Der Gesetzgeber will in der Straßenverkehrsordnung den reibungslosen Straßenverkehr, eine effektive Beförderung, sicherstellen.

Es ist daher nicht immer davon auszugehen, dass der Gesetzgeber alkoholisiertes Fahren gänzlich ausschliessen will.

Deshalb gilt für den Ausschluss alkoholisierter Lenker:

Alkoholisiert Fahren ist, als solches, streng verboten.

Alkoholisiertes Fahren, egal in welchem Zustand, soll nicht erlaubt sein, solange dabei keine weitere Beförderungswirkung erzeugt wird, welche über die normale Interaktion zwischen Fahrer und Fahrzeug hinaus geht.

Natürlich war das Heimfahren eine weitere Beförderungswirkung, deswegen kein "besoffen Fahren als solches" und damit erlaubt.


Wer ob dieses Schwachsinn zum Schmunzeln neigt, der mag sich klar machen dass es sich dabei um eine 1:1 Übertragung der Artikel 4.1 und 4.2 der Softwarepatentdirektve handelt.

http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2005:144E:0009:0015:DE:PDF

Weil aber nicht jeder solche Tricks durchschaut, klammern sich immer noch einige an die Wuchteln der Patenthardliner und ignorieren auch, dass das europäische Patentamt schon vor langer Zeit diese Formulierung als reine Umgehungskonstruktion beschrieben hat.

http://www.european-patent-office.org/tws/appendix6.pdf

Derweil dürfen die Unternehmer weiter singen: Es wird ein Wein sein ...

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edited by Bernhard Mayer
published on: 2005-07-01
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