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Date: 2004-10-14
DE: Finanz erhält Onlinezugriff auf Kontoinformationen bei Banken ab April 2005
Was Terrorfahnder an Notstandssonderrechten erhalten haben, macht andere Behörden neidisch. Für die Finanz ist klar: Ihre ganz persönlichen Terroristen sind die Steuerpflichtigen. Verspricht die Aktion auch noch Geld abzuwerfen, gibt es nur noch Gewinner... oder ?
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http://www.daserste.de/plusminus/beitrag.asp?iid=242
Die Berliner Regierung ist stolz, sie meint endlich einen Weg aus der Schuldenkrise gefunden zu haben. Die Idee: die Abschaffung des Bankgeheimnisses! Nahezu unbemerkt hat sie sich dazu eine Vollmacht ins Gesetz diktiert.
Per Leitung darf der Staat künftig Konteninformationen bei Banken abrufen.
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Online-Abfragen ab April 2005
Bei den Zentralen der Kreditinstitute ist jetzt Arbeit angesagt, denn sie müssen, so steht es im Gesetz, unverzüglich die erforderlichen Daten speichern. Diese Kontenabfragen, die schon ab April 2005 laufen sollen, stellt sich das Finanzministerium so vor: Ein Finanzamt will über Steuerbürger X wissen, wo er in Deutschland welche Konten hat. Die Anfrage stellt das Finanzamt an das Bundesamt für Finanzen. Über die neue Datenautobahn kann der Fiskus die eigens bereitgestellten Dateien einsehen. Konto ja oder nein beziehungsweise wo, diese Informationen fließen dann an die Behörden zurück.
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Automatisierter Abruf erfolgt heimlich
(...) das Kreditinstitut, Zitat: „hat durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass ihm Abrufe nicht zur Kenntnis gelangen.“ (...)
Ausnahmeregelung wird zur Norm
Eingeschaltet waren die Datenschützer in der Tat, aber sie waren und sind gegen das Gesetz. Nur im Zuge der Terrorismusbekämpfung nach dem 11. September waren sie einverstanden mit Online-Datenabfragen der Kreditwirtschaft, im Zusammenhang mit der Verfolgung von Terrorgeldern und den zugehörigen Hinterleuten. “Für diesen Zweck haben wir akzeptiert, dass diese ausnahmsweise eingeführte Abfrage bei Finanzinstitutionen auch eingerichtet wird. Aber jetzt geht es ja um ganz andere Zwecke und ich halte es doch für sehr fragwürdig, dass praktisch eine Maßnahme, die zunächst nur für die Terrorismusbekämpfung gedacht war, jetzt im Rahmen des ganz normalen Besteuerungsverfahrens und für den Abruf durch beliebige andere Behörden noch erweitert werden soll", so Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz.
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edited by Mac Gyver
published on: 2004-10-14
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