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Date: 2003-03-12
Belauschte Journalisten
Nachdem die Nachricht über die Legitimisierung der Überwachung von Journalisten per Verbindungsdatenkonfiszierung aufschlug, war abzusehen, dass sich sofort die ein- oder andere Vereinigung aus dem Fenster lehnen wird. Zu Anfang jedenfalls sah es so aus, als würde ein feuchter Traum der organisierten Legalität wahr werden - die Abschaffung des grundrechtlich gesicherten Informantenschutzes per Gerichtsbeschluss. Natürlich wurden wieder so eindeutige Worte wie 'wichtige Bedeutung' genutzt.
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http://www.heise.de/newsticker/data/anw-12.03.03-007/
Die Polizei darf auf die Verbindungsdaten der Telefonate von Journalisten zugreifen. Voraussetzung ist, dass sie aus beruflichen Gründen in Kontakt mit gesuchten Straftätern stehen, hat das [1]Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute entschieden. Ein solcher Eingriff in die Pressefreiheit und das Fernmeldegeheimnis ist zulässig, wenn die Erfassung der Verbindungsdaten von Festnetztelefonen und Handys zum Aufenthaltsort eines gesuchten Verbrechers führen kann. Dafür verlangt der Erste Senat des höchsten deutschen Gerichts eine genaue Prüfung durch den zuständigen Richter.
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Nach Ansicht der Verfassungsrichter sind schwerwiegende Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis verhältnismäßig und zulässig, wenn die aufzuklärende Straftat eine wichtige Bedeutung hat -- bei Bagatelldelikten sind sie hingegen tabu. Außerdem müsse gesichert sein, dass der Journalist mit dem mutmaßlichen Straftäter Kontakt hat. Die Richter legen den Politikern nahe, für mehr Kontrolle bei der Telefonüberwachung zu sorgen.
http://www.heise.de/newsticker/data/anw-12.03.03-018/
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger ([2]BDZV)sorgt sich nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur richterlich angeordneten Auskunft über Verbindungsdaten um das Vertrauensverhältnis zwischen der Presse und den Informanten. Das Urteil beinhaltete den klaren Auftrag an den Gesetzgeber, den Informantenschutz zu stärken. "Wenn Informanten und Journalisten stets mit der Möglichkeit rechnen müssten, von den Strafverfolgern geortet und abgehört zu werden, könne die Presse ihre öffentliche Funktion nicht mehr erfüllen", teilt der Verband mit.
[...]
Das Bundesverfassungsgericht habe eingeräumt, dass die Erteilung von Auskünften über den Telekommunikationsverkehr ein Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit sei.
[...]
1. http://www.bverfg.de/
2. http://www.bdzv.de/
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edited by harko
published on: 2003-03-12
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