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Date: 2002-11-01
CH: Big Brother Awards Schweiz
Die Preisverleihung fand am 29. Oktober 2002, im Casinotheater Winterthur statt.
Siehe auch: http://www.bigbrotherawards.ch/2002/presse/
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In der Kategorie «Staat» ging der Hauptpreis an die Kantonspolizei Zürich,
vertreten durch Oberst Peter Grütter, für ihre Fahndungs- und
Journal-Datenbank «Joufara II» (Nr.191). Unter den ersten drei Nominierten
befindet sich weiter das Bundesamt für Statistik für ihre Pläne zur
Schaffung einer einheitlichen «Personen-Identifikations-Nummer» PIN
(Nr.183), sowie der Gesamtbundesrat, vertreten durch Frau Ruth Metzler
(EJPD), für die im November 2001 per Notrecht erlassene «Verordnung
betreffend die Ausdehnung der Auskunftspflichten und des Melderechts von
Behörden, Amtsstellen und Organisationen zur Gewährleistung der inneren
und äusseren Sicherheit» (SR 120.1) (Nr.171).
Siegerin in der Kategorie «Business» ist die Firma Q-SYS aus St. Gallen
(Nr.230). Sie vertreibt ein Computerprogramm zum kostenbewussten
Qualitätsmangement von Menschen in Pflegeheimen. Auf der Basis von bis zu
250 überaus fraglichen Fragen werden diese in unterschiedliche
«Pflegestufen» eingeteilt. Die Firma SWISS erhielt eine lobende Erwähnung
für die Umsetzung einer Videoüberwachung der Innenräume ihrer
Airbus-Flugzeuge (Nr.180), während die SWISSCOM Fixnet AG für einen Passus
in ihren «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» gelobt wurde (Nr.192). Mit
dieser lobenden Erwähnung weist die Jury auf die zunehmende Tendenz von
Versuchen hin, die Bestimmungen des Datenrechts mittels kleingedruckter
Generalvollmachten über die Verarbeitung und Weitergabe von Kundendaten zu
umgehen.
In der Kategorie «Telekommunikation» ging der erste Preis an Herrn Adrien
De Werra, Chef im «Dienst für besondere Aufgaben» (DBA) beim UVEK
(Nr.164). Er fordert den Ausbau des am 1. Januar dieses Jahres in Kraft
getretenen «Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und
Fernmeldeverkehrs» (BÜPF, SR 780.1). Dieses Gesetz verpflichtet
Telekommunikationsanbieter und Internet-Provider, die Anschlussdaten ihrer
Kundschaft während sechs Monaten aufzubewahren. Aufgrund eines
abschliessenden Deliktkatalogs regelt das Gesetz überdies die Überwachung
in Echtzeit. Nach De Werra müsste dieser bereits heute mehrere Dutzend
Gesetzesartikel umfassende Deliktkatalog in Zukunft ausgeweitet werden.
Eine lobende Erwähnung ging an die Firma Sunrise für die geschickte
Formulierung ihrer «Benutzerrichtlinien für Internet-Dienstleistungen»,
die Tür und Tor für Spitzeleien öffnen (Nr.160). Mit einem weiteren
Trostpreis wurde ein loser Zusammenschluss von drei Berufsschulen
ausgezeichnet, die von ihren Schülerinnen und Schülern in sogenannten
«Einverständniserklärungen» die Einwilligung verlangen,
Internetkommunikation präventiv überwachen zu dürfen - mitsamt den
persönlichen Mailkonten! (Nr.234)
Mit einem «Lebenswerk-Award» für besonders hartnäckige Beschnüffelung
wurde der ominöse «Club de Berne» ausgezeichnet (Nr.243). Gerüchten
zufolge wurde dieser informelle Verein 1971 in Bern gegründet, um im
Kalten Krieg Nachrichten zwischen westlichen Ländern auszutauschen.
Inzwischen soll der exklusive Club Geheimdienste aus 19 Staaten
versammeln. Was der «Club de Berne» tatsächlich tut, wer die Geschäfte
führt, auf welcher rechtlichen Grundlage er operiert, all das ist «top
secret» und offenbar selbst im Bundeshaus nicht bekannt.
Eine lobende Erwähnung ging an die Firma HOFFMANN-LA-ROCHE für ihre
Hartnäckigkeit bei der Durchsetzung von systematischen Urinproben bei
ihren Lehrlingen (Nr.212). Die Basler Chemiefirma erhielt bereits im Jahr
2000 einen «Big Brother Award» in der Kategorie «Business» und wurde --
wie andere Nominierte -- vom Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten
kritisiert. Zur Zeit ist Fall bei der Datenschutzkommission hängig.
Der Kriminologe Martin Killias aus Lausanne wurde insbesondere für sein
«Fünfpunkteprogramm» zur Bekämpfung der Kriminalität gelobt, das u.a. die
Registrierung *aller* Vergehen in einer Gen-Datenbank verlangt (Nr.207).
Zur Eindämmung von Graffities fordert Killias die Einschränkung des
Verkaufs von Farbspraydosen an Jugendliche.
Für den einzigen Positivpreis, den «Winkelried Award», standen fünf
Kandidatinnen und Kandidaten zur Auswahl. Der erste Preis für lobenswerten
Widerstand gegen Überwachung und Kontrolle ging an Bert Setzer (Pseudonym)
für die von ihm lancierte «4Q Card». Dabei handelt es sich um eine
formschöne geklonte Rabattkarte, die sowohl für COOP wie für Migros gültig
ist. Mit der «4Q Card» werden die Rabattpunkte einem kollektiven Konto
gutgeschrieben, wodurch die Anonymität der Nutzerinnen und Nutzer gewahrt
bleibt.
Lobende Erwähnungen gingen an Stefan S. (Pseudonym), der sich an die
Presse wandte, nachdem er von der Bundespolizei über seine Kontakte zur
Antiglobalisierungsbewegung ausgefragt worden war; an Germaine B.
(Pseudonym), die sich gegen unhaltbare Diebstahl-Anschuldigungen ihrer
Arbeitgeberin COOP zur Wehr setzte; an Annemarie Rey für ihren Einsatz zur
Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs und zur Stärkung der
Persönlichkeitsrechte der Frauen; und an den Winterthurer Schriftsteller
Jürgmeier, der sich in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder gegen
Bespitzelung zur Wehr setzte, zuletzt in seinem neuen Buch «Staatsfeinde
oder SchwarzundWeiss».
Mehr:
http://www.bigbrotherawards.ch
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edited by Abdul Alhazred
published on: 2002-11-01
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