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Date: 2002-04-22
AT verschaerft Gesetze gegen Hacker
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q/depesche 02.4.22./1
AT verschaerft Gesetze gegen Hacker
Eindringen in gesicherte Bereiche wird laut Strafrechtsnovelle strafbar | Bis
zu sechs Monate für Umgehung "spezifischer Sicherheitsvorkehrungen" | Bis
zu zwei Jahre Haft bei Schäden über 2.000 Euro | Umstrittenes "Cybercrime"-
Abkommen wird bereits in nationales Recht umgesetzt
Der seit kurzem zur Begutachtung vorliegende Entwurf des
Strafrechtsänderungsgesetzes 2002 sieht neben Änderungsvorschlägen "zur
wirksameren Bekämpfung des Terrorismus" auch eine große Zahl von neuen
Regeln im so genannten Bereich "Cybercrime" vor.
Paragraf 118a StGB ["Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem"] hat
eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten für bloßes Betreten
geschützter Bereiche in petto, wenn "spezifische Sicherheitsvorkehrungen"
umgangen werden. Da diese freilich nicht weiter spezifiziert werden, würde in
der vorliegenden Form des 118a auch so genanntes "White Hat Hacking"
unter Umständen strafbar.
Als "White Hats" werden jene Hacker bezeichnet, die nach Entdeckung einer
Sicherheitslücke den Eigentümer eines mangelhaft abgesicherten Servers
oder einen Softwareproduzenten von der entdeckten Schwachstelle
informieren. Einleitende Worte zum Strafrechtsänderungsgesetz 2002
Beweislast wird umgekehrt.
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published on: 2002-04-22
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