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Date: 2002-02-06
AT: Klage gegen Ueberwachungsverordnung
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max.mobil will fünf Millionen Euro Umrüstungskosten nicht tragen und klagt
beim Verfassungsgerichtshof | Verbrechensbekämpfung sei Aufgabe des
Staates | Verordnung ist per 1. Dezember 2001 in Kraft getreten
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Der zweitgrößte österreichische Mobilfunkbetreiber max.mobil hat heute
beim Verfassungsgerichtshof eine Klage wegen der am 30. November 2001
beschlossenen Überwachungsverordnung eingebracht, die das
uneingeschränkte Abhören von Handys erlaubt.
Das bestätigte max.mobil-Sprecherin Manuela Bruck. "Wir akzeptieren die
Überwachungsverordnung, sind aber dagegen, dass wir die Kosten
übernehmen müssen", sagte Bruck.
Das Telekom-Gesetz [TKG] besagt nämlich, dass die Kosten für die für die
Überwachung notwendigen Netzeinrichtungen bei den Telekom-Betreibern
liegen. Verbrechensbekämpfung sei aber eine Aufgabe des Staates, der dafür
auch aufkommen müsse, meinen die Telekom-Betreiber.
Fünf Millionen Euro Kosten Die Umrüstung für die Erfüllung der Verordnung
würde bei max.mobil mit etwa fünf Millionen Euro an Investitionskosten zu
Buche schlagen, dazu kämen noch laufende Kosten für den Betrieb, so
Bruck.
Die Überwachungsverordnung ist mit 1. Dezember 2001 in Kraft getreten. Die
bereits auf dem Telekom-Markt tätigen Betreiber müssen ihre Netze laut
Verordnungstext "grundsätzlich sofort, spätestens jedoch sechs Monate
nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung" überwachungstauglich machen.
Mehr mit links
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=108672
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edited by Harkank
published on: 2002-02-06
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