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Date: 2002-02-01

ETSI-Schnittstellen fuer BND


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Seit dem Frühjahr 2000 darf der BND neben dem Satellitenverkehr auch den
leitungsgebundenen Telekommunikationsverkehr abhören. Dies bedeutet,
dass auch er wie die Strafverfolger die von der TKÜV legalisierten
Überwachungsschnittstellen benutzen darf.
-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- Dabei muss der BND keine
Rufnummern oder andere Kennungen in einer Anordnung erfassen, da, so die
Begründung der Änderungsverordnung, bei der von ihm durchgeführten
strategischen Fernmeldeüberwachung kein Personen- oder Anschlussbezug
gegeben ist. Hingegen zielt die Überwachung auf ein "regional begrenztes
Gebiet" und wertet "aus einer großen Menge verschiedenster Sachverhalte
einzelne" aus, "die sich hierfür auf Grund bestimmter Merkmale qualifizieren".
Die Ausfilterung mittels einer Wortbank ist nur eine von mehreren hierbei
angewandten Methoden.

Der BND braucht nun eine eigene Abhörschnittstelle, die die Betreiber bis
zum 30. Juni 2003 realisieren müssen. Wie diese aussehen soll, darüber
spekulieren derzeit die Experten in den betroffenen Unternehmen, aber auch
im Bundestag. Das Bundeswirtschaftsministerium schreibt in seiner
Begründung lediglich, dass der Betreiber eine "Kopie der über diesen
Übertragungsweg übermittelten Telekommunikation erstellen und dem
Bundesnachrichtendienst für die Übermittlung bereitstellen muss". Zum
Kostenaspekt heißt es in der Begründung: Da "nur verhältnismäßig wenige
technische Einrichtungen bei den Verpflichteten zum Einsatz kommen",
werde der Personal- und Mittelbedarf der Regulierungsbehörde "nur gering
belastet". Zusätzliche Kosten bei den Betreibern seien überdies nicht nur
durch die TKÜV-Änderung, sondern auch durch das G-10-Gesetz bedingt.

Da das Bundesverfassungsgericht es bislang als Vorteil ansah, dass bei der
strategischen Fernmeldekontrolle nur 10 Prozent der internationalen
Telekommunikationen erfasst wurde, darf der BND künftig auf festgelegten
Übertragungswegen nur höchstens 20 Prozent überwachen. Doch beim
paketvermittelten Internetverkehr ist eine solche Regelung schwierig
umzusetzen: Denn aus 20 Prozent der IP-Pakete lässt sich unter
Umständen noch keine ordentliche Nachricht zusammensetzen. Offenbar, so
vermuten nun Experten, will der Bundesnachrichtendienst wohl nun selbst
100 Prozent erfassen, um dann freiwillig nur 20 Prozent auszuwerten. In der
Begründung heißt es dazu: "Die Einhaltung der in der Anordnung
festgelegten Vorgabe, welcher Anteil der auf diesen Übertragungswegen zur
Verfügung stehenden Übertragungskapazität überwacht werden darf, obliegt
dem Bundesnachrichtendienst." Doch diese Lösung wäre wohl nicht im
Sinne des Bundesverfassungsgerichtes, das die Erfassung, nicht die
Auswertung begrenzte. Der Bundesnachrichtendienst glaubt jedoch offenbar,
dass dies über die entsprechenden Kontrollgremien überprüft und damit auch
rechtlich einwandfrei sei.

Wie die Erfassung des Internetverkehrs in der Praxis funktionieren soll, ist
unklar. Anders wie in Großbritannien, wo die Geheimdienste sich an einen
zentralen Auslandsknoten in London hängen können, sind die
Auslandsknoten in Deutschland dezentral organisiert. Ein Zentralrouter nach
britischem Vorbild wäre aber nicht nur aus Kapazitätsgründen, sondern auch
aus Sicherheitsgründen Unsinn. Vorerst scheint etwas Derartiges nicht
geplant zu sein, da eine Änderung der technischen Richtlinie, die die
Einzelheiten zur Gestaltung des Übergabepunktes festlegt, vorerst nicht
erforderlich ist - aber wohl im Bereich des Möglichen ist.

Ebenfalls ungeklärt ist immer noch die Frage, wie der
Bundesnachrichtendienst bei der Überwachung des Internetverkehrs im
leitungsgebundenen Verkehr ausschließen will, dass nicht auch der
deutschlandinterne Kommunikationsverkehr überwacht wird. Eine
Unterscheidung nach Top Level Domains ist nicht möglich, denn schließlich
können auch deutsche Unternehmen allgemein verfügbare Domains wie bei
der TLD .com benutzen. Bei einer entsprechenden Anfrage der PDS-
Abgeordneten Ulla Jelpke (Bundestagsdrucksache 14/5422) hatte die
Bundesregierung lapidar auf "entsprechende Vorkehrungen" hingewiesen
(Bundestagsdrucksache 14/5621). (Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk/c't)

Mehr
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-01.02.02-005/


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edited by Harkank
published on: 2002-02-01
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