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Date: 2002-01-23
DE: Gericht bremst Rasterfahndung
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Dämpfer für die Rasterer, aber der §§§-Krieg geht weiter:
Das Landgericht Berlin stimmte am Dienstag der Klage dreier
ausländischer Stundenten gegen die Rasterfahndung zu. Die
Weitergabe der persönlichen Daten der Studenten nur dann
für zulässig, wenn eine direkte Gefahr gegen die Sicherheit
des Landes bestehe. Die habe die Bundesregierung allerdings
mehrfach verneint. Der Berliner Innensenator Erhart Körting
(SPD) will den Beschluss anfechten.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte sowohl entgegen der
Meinung des Amts- als auch des Landgerichts Wiesbaden befunden,
dass die gezielte Durchsuchung der Datenbestände von Behörden und
Unternehmen gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
verstößt. Ein sudanesischer Student hatte gegen die Rasterfahndung
in Hessen geklagt. Das Verfahren ist nun in den Revisionsprozess
gegangen. Das Landgericht muss momentan prüfen, ob "die Übermittlung
der verlangten Daten zum Zwecke des Abgleichs mit anderen Datenbeständen
zur Abwehr" einer gegenwärtigen Gefahr erforderlich ist.
Wohl an, so eilet, am 22.9. sind bekanntlich Wahlen.
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Volltext unter:
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/11643/1.html
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relayed by: [email protected]
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edited by Harkank
published on: 2002-01-23
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