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Date: 2002-01-11

FR: Freibrief zum Schnueffeln


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In Frankreich dürfen nun auch die Zoll- und Steuerbehörden und die
Börsenaufsicht in den Verbindungsdaten der Internetuser herumschnüffeln.
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Nicht nur die üblichen Bürgerrechtsbewegungen haben an den neuen
gesetzlichen Maßnahmen, welche die so heißbegehrten Verbindungsdaten
betreffen, einiges auszusetzen. Am 21. Dezember hatten sich über 60
Senatoren endlich dazu aufgerafft, den Verfassungsrat anzurufen, um ein
neues Budgetgesetz (LFR), das seltsamerweise auch die Verbindungsdaten
im Visier hatte, auf seine Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen. Das
Ergebnis dieser Kontrolle ist leider eine schlechte Nachricht für all jene, die
es mit dem Datenschutz ernst nehmen wollen: Ein Gesetz, das eigentlich
die Budgetüberzüge für das Jahr 2001 regeln soll, darf durchaus dem Zoll,
den Steuerbehörden und der Börsenaufsicht (COB) Zugang zu den
Verbindungsdaten gewähren ( Das umstrittene französische Antiterrorpaket
LSQ soll erweitert werden). Argument: ausnahmsweise einmal nicht der
Kampf gegen den Terrorismus, sondern gegen die Steuerhinterziehung ...

Ganz nebenbei hat das seltsame Budgetgesetz LFR ( Loi de finances
rectificatives) die Pflicht zum Speichern von Verbindungsdaten auch auf
Webhoster ausgeweitet. Diese Pflicht war letzten November durch das
ebenfalls heißumstrittene Anti-Terror-Gesetzespaket LSQ eingeführt worden
und hält Internetprovider dazu an, die Verbindungsdaten ihrer Kunden
maximal ein Jahr lang für die Justizbehörden zur Verfügung zu halten (
Zuckerbrot und Peitsche für die französischen Provider). Was nun die etwas
verquere Situation erzeugt, dass zwar die Steuerbehörden, der Zoll und die
Börsenaufsicht Zugang zu den Verbindungsdaten der Webhoster haben
dürfen, jedoch nicht die Justizbehörden. Die müssen sich mit den
Verkehrsdaten der Provider begnügen. Aber dies ist nur eine der zahlreichen
Ungereimtheiten beim Umgang der französischen Behörden mit den
Verbindungsdaten.

Für die über 60 Senatoren jedenfalls, welche die verfassungsrechtliche
Prüfung des Budgetgesetzes in die Wege geleitet hatten, stellt die
Erweiterung des Zugangsrechtes zu den Verbindungsdaten einen ernsthaften
Angriff auf die "öffentlichen Freiheiten" dar. Bei der Verabschiedung des
Gesetzespaketes für die tägliche Sicherheit (LSQ), das erst den Grundstein
zum allgemein ausgebrochen Run auf die Verbindungsdaten gelegt hatte, war
von solchen Protesten von Seiten der Parlamentarier oder Senatoren
interessanterweise nichts zu hören gewesen. Wahrscheinlich wäre eine
Anrufung des Verfassungsrates zu jenem Zeitpunkt wenn vielleicht nicht
wirkungsvoller so doch zumindest logischer gewesen.

Der Verfassungsrat konnte auch nichts Unrechtes an der Tatsache erkennen,
dass sich ausgerechnet ein Budgetgesetz mit den Verbindungsdaten aus der
elektronischen Kommunikation auseinandersetzt. Man möchte meinen, dass
dies eher in den Bereich der Datenschutzgesetzgebungen gehören würde.

Mehr
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/11529/1.html
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edited by Harkank
published on: 2002-01-11
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