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Date: 2001-12-30

CCC: 18C3 Revisited


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Auf dem 18. Chaos Communication Congress diskutierten Hacker und
Datenschutzexperten die Folgen der Antiterror-Gesetze - das
Sicherheitsgesetz III zeichnet sich schon ab.

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Viel war im Zusammenhang mit dem zweiten Antiterror-Paket aus dem
Bundesinnenministerium sowie ähnlich gestrickten Machwerken weltweit
bereits vom endgültigen Ende der Privatsphäre sowie der Geburt eines
neuen, internationalen Polizeistaats die Rede. Doch Datenschutzexperten
sind sich uneinig über die konkreten Auswirkungen der mit heißer Nadel
gestrickten Gesetze: "Es hätte noch schlimmer kommen können", glaubt der
Berliner Landesdatenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka. Der
Datenschutzchef der Deutschen Telekom denkt dagegen laut über die
Klärung aktueller Streitfragen um Verbindungs- und Nutzungsdaten durch das
Bundesverfassungsgericht nach.

[...]

In Deutschland gab es daher nicht nur grünes Licht für die
Telekommmunikations-Überwachungsverordnung oder die Neuregelung der
Abfrage von Verbindungsdaten durch die Strafverfolgungsbehörden. Mit
großer Mehrheit verabschiedete der Bundestag auch wenige Tage vor
Weihnachten das zweite "Sicherheitspaket" aus dem Hause des
Innenministers Otto Schily. Durch das umfassende Gesetzeswerk wird
beispielsweise den Geheimdiensten und dem Bundesverfassungsschutz vom
1. Januar an die Lizenz zum Schnüffeln bei privaten Unternehmen aus den
Bereichen Geldverkehr, Luftfahrt und Telekommunikation erteilt.


Zivilcourage gegen Schily


Zu den Sachverständigen, die bei einer Anhörung im Bundestag heftige Kritik
gegen den Otto-Katalog vorbrachten, gehörte auch der Berliner
Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka ( Schily wandelt auf den Spuren
des Fürsten Metternich). Grundsätzlich geht dem Bürgerrechtsvertreter das
Maßnahmenpaket trotz einiger Entschärfungen nach wie vor "viel zu weit".
Überraschend klang in den Hackerohren allerdings seine am gestrigen
Freitag im orange-plüschigen Vortragssaal des Konferenzzentrums am
Köllnischen Park vorgebrachte Hoffnung, dass letztlich "alles doch nicht so
wild wird." In dem Anti-Terrorismus-Gesetz sei nämlich viel "Symbolhaftes"
drin, und das gesamte Konstrukt könnte sich gar als "große Luftblase"
entpuppen.

Dunkle Tore seien zwar geöffnet worden, erklärte Garstka den staunenden
Hackern. So müssten Netzanbieter etwa von Januar an neben bereits
gespeicherten auch künftige Telekommunikationsdaten herausgeben. Vor
allem für den Web-Bereich stelle das eine gravierende Veränderung dar, da
dort gemäß der Teledienste-Datenschutzverordnung (TDDSV)
beziehungsweise des Teledienstedatenschutzgesetzes ( TDDSG)
Verbindungs- und Nutzungsdaten bislang nicht zu archivieren seien.

Der jetzt eingeführte Speicherzwang gelte aber nur in einzelnen Fällen, in
denen die Geheimdienste Bedarf anmelden. Finanzdienstleister seien zudem
nur zur Kooperation mit den Schlapphüten aufgefordert, aber nicht
verpflichtet. "Wenn die Privatunternehmen genug Zivilcourage haben und
sagen: 'Nein, wir geben die Daten nicht raus', ist der Verfassungsschutz am
Ende."


Die Lage etwas anders sieht Thomas Königshofen. Mit einer auch noch so
mutigen Verweigerungshaltung komme ein Unternehmen nicht weit, führte
der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Deutschen Telekom aus.
Persönlich sei er schon mehrfach von Staatsanwälten angegangen und sogar
wegen Strafvereitelung angeklagt worden.

Besonders schwer im Magen liegt Königshofen die Ausweitung der so
genannten Zielwahlsuche. Dabei müssen die Netzbetreiber herausfinden, wer
bei einer zu observierenden Person in den letzten Wochen alles angerufen
hat. Ein "technisch sehr aufwändiger Prozess", wie der Konzern-
Datenschützer zu berichten wusste. Da die Aufzeichnungen der Anbieter
immer von der Kommunikationsquelle und nicht dem -ziel ausgehen,
müssten wegen eines Beschuldigten dazu sämtliche Verbindungen der rund
40 Millionen anderen Telekom-Kunden durchgeschaut werden.

[...]

Knackpunkt sind für die Wirtschaft vor allem die hohen Kosten der
Überwachungshilfsleistungen. "Wir beschäftigen allein fünf Mitarbeiter zur
Bearbeitung von Anfragen nach § 12 FAG beziehungsweise nun nach § 100g
StPO nach Verbindungsdaten", erklärte Königshofen. Der Konzernetat werde
durch derlei Zulieferungen an die Sicherheitsbehörden durch Beträge im
zweistelligen Millionenbereich belastet. Um diese Kosten, die letztlich auf
den Kunden umgelegt werden, in den Griff zu bekommen, hat die Telekom
anfangs auch Rechnungen an Polizeibehörden geschickt. "Sie wurden
teilweise bezahlt", berichtete Königshofen. Seit zwei regionale Gerichte
allerdings entschieden hätten, dass eine Entschädigung der Firma nicht
zusteht, würden sich nun alle Ämter auf diese Schiedssprüche berufen.


Gutachten bestätigt Verfassungswidrigkeit der Zielwahlsuche


Die Telekom hat daher bei Jürgen Welp, einem renommierten
Rechtsprofessor an der Universität Münster, ein Gutachten in Auftrag
gegeben, dessen Ergebnisse jetzt vorliegen. Darin werde bestätigt, so
Königshofen, dass gerade die Zielwahlsuche in den Verbindungsdaten
verfassungswidrig sei. Da zu diesem Zweck die Daten unverhältnismäßig
vieler unbescholtener Bürger ins Visier genommen werden müssten, seien
die Kollateralschäden zu hoch. Handle es sich bei den meisten Fällen doch
auch um Betrügereien, nicht etwa um Organisierte Kriminalität oder
Terrorismus.

Angesichts der Ergebnisse des Gutachtens ist nun allerdings noch die Frage
offen, wer gegen die Datenschnüffelei klagt. Die eigentlich Betroffenen sind
nämlich nicht die Telekommunikationsfirmen, sondern die von der
Datenüberprüfung betroffenen Bürger. Doch die erfahren in der Regel nichts
davon, weil die Handlanger des Staats zum Schweigen verdonnert sind. "Es
kann also nur sein, dass wir aufgrund der Kosten mal vors
Verfassungsgericht ziehen", kündigte der oberste Datenschützer der
Telekom an

[...]

Angesichts solcher Überlegungen hatte Garstka am Ende der
Gesprächsrunde denn doch auch noch ein paar der bei den Hackern
beliebten Gruselszenarien auf Lager. "Das Sicherheitspaket III zeichnet sich
schon ab", warnte der Berliner Datenschutzbeauftragte. Darin enthalten sein
könnte etwa der "große Guck-Angriff mit Videokameras im Haus". Falls die
Gesichtsbiometrie in den Pass Einzug halten würde, könnten solche
Merkmale aber auch dazu verwendet werden, mit Videokameras große
Menschenmengen zu scannen. "Da kommen wir in einen
Überwachungsstaat, wie ihn sich nicht einmal Orwell hat erträumen können."
[...]

Wirtschaft und Politik befinden sich dagegen im Rahmen des European
Telecom Standards Institute (ETSI) gerade mitten in dem entgegen gesetzten
Prozess: Sie legen Abhörstandards für noch gar nicht auf dem Markt
befindliche Netztechnologien wie UMTS a priori fest

[...]

Mehr
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/11456/1.html
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edited by Harkank
published on: 2001-12-30
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