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Date: 2001-08-30
AT:Justizministerium gegen Telekoms
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Gerichte bezahlen laut Justizministerium für Telefonüberwachung
21 Millionen ATS pro Jahr an Telekoms | Gesamtzahl der
Überwachungen stark ansteigend | Datenschützer Zeger erwartet
Überwachungsrekord für Österreich
Da es sich bei den Änderungen in der Strafprozessordnung [StPO]
"bloß um technische Anpassungen... veralterter Begriffe der StPO"
an das "moderne Telekommunikationsgesetz" handle, sei der
Begutachtungsaufwand "eher gering", heißt es in einem Schreiben
aus dem Büro des Justizministers an die FutureZone.
Von einem "Durchpeitschen" der Strafprozessnovelle, wie es
Telekombetreiber in der FuZo dem Justizministerium vorgeworfen
hatten, könne also keine Rede sein.
Der Unmut der Telekom-Branche hatte sich vor allem an der
weniger technischen als vielmehr finanziellen "Anpassung" des §
89 ebenfalls novellierten Telekomgesetzes entzündet.
"Wohl der Allgemeinheit" Die Bestimmung für den Kostenersatz
von Telefon-Überwachung wurde in der Novelle durch einen Zusatz
über "Aufgabe der Rechtspflege" und das "Wohl der Allgemeinheit"
im Zusammenhang mit Telefonüberwachungen eingeschränkt. Im
Eiltempo zur Rasterfahndung
"Rechtssicherheit und Kostenwahrheit" Die Neufassung diene
vielmehr "der Rechtssicherheit und Kostenwahrheit", denn damit
sei "eindeutiger als bisher festgeschrieben", wer welchen Anteil zu
bezahlen habe, heisst es weiter aus dem Justizministerium. Die
Gerichte würden für die Mitwirkung der Netzbetreiber an Telefon-
Überwachungen bereits jetzt jährlich 21 Millionen ATS bezahlen.
Hintergrund der Auseinandersetzung zwischen Justiz und
Telekoms ist die steil angestiegene Zahl der richterlich
genehmigten Telefonüberwachungen.
Offizielle Zahlen aus 97
Die letzte offizielle Zahl aus dem Justizministerium - 444
gerichtliche Überwachungen von 741 Telefonanschlüssen - datiert
aus dem Jahre 1997.
Rekordjahr 2001 Kenner der Materie wie der Datenschützer Hans
Zeger, haben aus den Zahlen gerichtlich genehmigter
Überwachungen - die von einem maßgeblichen Mobilnetzbetreiber
vorliegen - hochgerechnet, dass es im Jahr 2001 deutlich über
2000 Fälle werden könnten.
Da alle einkommenden und ausgehenden Telefonate dieser
Anschlüsse überwacht bzw. aufgezeichnet werden, ist davon
auszugehen, das zwischen 50.000 und 100.000 Österreicher pro
Jahr unmittelbar von Überwachungsmaßnahmen betroffen sind.
Eine Anfrage der FuZo bei Justiz- und Innenministerium nach den
aktuellen Zahl der gerichtlich genehmigten Überwachungen läuft
Das Justizministerium weiter: Was "Lauschangriff und
"Rasterfahndung" angehe, die am 31.12.2001 außer Kraft treten,
habe bereits das Regierungsübereinkommen ausdrücklich
festgelegt, "Lauschangriff" und "Rasterfahndung"... in den
Rechtsbestand zu übernehmen."
Dieser Bericht wurde dem Ministerrat und dem Nationalrat bereits
im Juni dieses Jahres vorgelegt.
Source
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=78331
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=78331
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edited by Harkank
published on: 2001-08-30
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