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Date: 2001-06-23

Cybercrime: Letzte Runde steht bevor


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[Eine ausführliche Analyse der tatsächlichen Änderungen im
Vertrag erscheint Montag früh in FutureZone, Telepolis und c't]

Der strafrechtliche Lenkungsausschuss des Europarats
verabschiedet den Vertragsentwurf und nimmt auch extremistische
Äußerungen in den Straftatsbestand auf

http://press.coe.int/press2/press.asp?B=30,0,0,0,0&M=http://press.coe.int/cp/2001/456a(2001).htm

Das "Europäische Komitee zur Verbrechensproblematik" (CDPC)
des Europarats hat den umstrittenen Entwurf für eine Konvention
gegen Cybercrime am Donnerstagabend in seiner endgültigen
Form angenommen. Mit dem Segen des Lenkungsausschusses,
der die Gestaltung des ersten internationalen Vertrags zur
Bekämpfung der Computer- und Netzkriminalität selbst vor vier
Jahren angeregt und ein "Expertenkomitee Verbrechen im
Cyberspace" (PC-CY) mit seiner Ausarbeitung beauftragt hatte,
muss das umfassende und fast 30 Mal überarbeitete Vertragswerk
nun im Frühherbst nur noch das Ministerkomitee des
Staatenbundes passieren.

Da das von Regierungsvertretern der Mitgliedsstaaten besetzte
CDPC eng mit der Ministerrunde zusammenarbeitet, stehen dem
Konstrukt kaum noch Hindernisse im Wege. Die Konvention dürfte
somit schon bald als erste internationale Vereinbarung der fast 50
potenziellen Unterzeichnerstaaten in die Geschichte eingehen, die
eine stattliche Reihe computerbezogener Verbrechen strafbar
macht und die Jagd auf Cybergangster durch internationale
Rechtshilfevereinbarungen vereinfachen soll.

Behandelt werden in dem Dokument (27. Version) hauptsächlich
Verstöße gegen das Urheberrecht, der Austausch von
Kinderpornografie sowie die sogenannte Hackerkriminalität. Im
letzten Moment haben sich die Regierungsrepräsentanten des
CDPC zudem noch während ihr jüngsten Verhandlungsrunde darauf
geeinigt, auch die Verbreitung rassistischer und fremdenfeindlicher
Äußerungen in den breiten Straftatenkatalog aufzunehmen ( Soll
illegales Hosting ein Verbrechen werden?).

Dazu haben die Komitee-Mitglieder ein Zusatzprotokoll erstellt, das
Ende des Monats zusammen mit der definitiven Abschlussversion
des Abkommens veröffentlicht werden soll. Einzelne Delegationen
– allen voran die der Vereinigten Staaten, die wie Kanada, Japan
und Südafrika mit dem Europarat locker assoziiert und seit
längerem an der Ausarbeitung des Entwurfs beteiligt sind – hatten
bis zum Schluss Widerspruch gegen eine derartige "Beschneidung
der Meinungsfreiheit" eingelegt.

Cybercrime-Bekämpfung versus Menschenrechte

Bei Datenschützern, Bürgerrechtsorganisationen,
Wirtschaftsverbänden sowie Parlamentariern ist die Konvention
insgesamt höchst umstritten. Kritik hat vor allem die weite Reihe
an Vorkehrungen zur Ermächtigung der Strafverfolger ausgelöst,
mit denen die den Vertrag unterzeichnenden Länder das Abhören
von Netzkommunikation in Echtzeit, die Vorratsspeicherung der
mitgeschnittenen Verbindungsdaten sowie die Beschlagnahmung
von Computern verdächtiger Nutzer ermöglichen sollen ( Fette
Bugs im Cybercrime-Abkommen).

Mehr
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/7951/1.html


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Taeglich frische IT-Nachrichten
http://futurezone.orf.at


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edited by Harkank
published on: 2001-06-23
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