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Date: 2001-05-07

Information, Freiheit & Bestrafung


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Während zu AT-Land notabene mehr Verbote oder Strafen
diskutiert werden, was Informationsbeschaffung und -
Weitergabe anbetrifft, wird in DE-Land die
Informations*freiheit* in ein Gesetz geschrieben.

post/scrypt: Wie man nach der Volkszählung sehen wird, hat
AT dafür einen durchaus respektablen Prozentsatz von
bekennenden JEDI aufzuweisen.


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Christiane Schulzki-Haddouti

Telepolis enthüllt Entwurf für Informationsfreiheitsgesetz

Die Schweden führten das Öffentlichkeitsprinzip der
Verwaltung vor über 200 Jahren ein. Australien, Belgien,
Dänemark, Finnland, Frankreich, Neuseeland, Norwegen,
Kanada, Irland, Ungarn, die USA, Südafrika, die Schweiz und
Italien bieten ihren Bürgern ebenfalls den raschen,
kostenlosen und einfachen Zugang zu amtlichen
Dokumenten. In Südafrika gilt das Informationsfreiheitsgesetz
sogar gegenüber der Privatwirtschaft.

Nun hält diese Idee langsam auch in Deutschland Einzug. In
drei Bundesländern, in Brandenburg, Berlin und Schleswig-
Holstein ist sie bereits verwirklicht - nur auf Bundesebene:
Fehlanzeige. Den noch unter Verschluss gehaltenen Entwurf
für ein Informationsfreiheitsgesetz gibt es allerdings bereits.
Telepolis liegt er jetzt vor: Entwurf für ein
Informationsfreiheitsgesetz


Verwaltung und Demokratie - ein Widerspruch?


Angekündigt war das Informationsfreiheitsgesetz bereits in
der Koalitionsvereinbarung der Regierung - doch die
Umsetzung schleppt sich lustlos dahin: Das
Bundesinnenministerium hat Ende Dezember den Entwurf für
ein Informationsfreiheitsgesetz den Ressorts vorgelegt.
Ursprünglich sollte bereits im Januar der interne Umlauf
beendet sein. Bis heute stehen jedoch noch zwei
Stellungnahmen aus. Über einen neuen, endgültigen
Veröffentlichungstermin wollte sich das Ministerium
gegenüber Telepolis nicht äußern. Da sich bis heute auch
kein Politiker das Gesetz auf die Fahnen geschrieben hat,
nimmt dies Telepolis zum Ansatz, den Entwurf nun zu
veröffentlichen.

Das Ziel des Gesetzes ist klar: Der Bürger soll in die Lage
versetzt werden, das Verwaltungshandeln zu durchschauen
und zu kontrollieren. Schon 1975 urteilte das
Bundesverfassungsgericht:

"Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen
des Volkes. Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt zu
verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich."

Und ein russischer Spezialist im Informationsrecht
formulierte, "der Sonnenschein der informierten Gesellschaft
kann sowohl den Rost der Korruption als auch den Schimmel
der Inkompetenz in der Tätigkeit der Staatsmacht
wirkungsvoll bekämpfen."

Mit der Informationsfreiheit wird ein demokratisches Prinzip
verwirklicht - gegen das herkömmliche Prinzip der
Aktengeheimhaltung. Sie operiert in dem Bewusstsein: "Die
Verwaltung weiß schon besser, was für den Bürger gemacht
werden muss", so der Jurist Ulrich Battis von den Berliner
Humboldt-Universität. Der schleswig-holsteinische
Datenschützer Helmut Bäumler, der auch für den
Informationszugang zuständig ist, konnte die Verwaltung
allerdings damit gewinnen, dass es sich dabei nicht um ein
"Kampfinstrument gegen die Verwaltung" handelt, sondern
um eine Chance, den Bürgern mehr Service zu bieten - und
mehr Transparenz zu zeigen wie ein privates Unternehmen. (
Positive Bilanz nach einem Jahr Informationsfreiheit in
Schleswig-Holstein)

Dass nun die Bundesverwaltung dieses demokratische
Prinzip ohne nennenswerte politische Vorgaben in einem
Gesetzesentwurf umsetzen soll, muss dennoch zunächst mit
Skepsis beobachtet werden. Bislang konnten sich die
Beamten nur auf ein Personalakteneinsichtsrecht einlassen
sowie eine beschränkte Aktenöffentlichkeit durch das
Verwaltungsverfahrensgesetz, was ihre Priviligien nicht in
Frage stellte. Daneben gibt es noch das
Umweltinformationsgesetz, das in Deutschland aber erst auf
Drängen der Europäischen Union und dann auch nur sehr
zögernd umgesetzt wurde - und jetzt nach sechs negativen
Gerichtsurteilen nachgebessert werden muss
(Bundesratsdrucksache 674/2000).

mehr
http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/7531/1.html



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edited by Harkank
published on: 2001-05-07
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