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Date: 2000-01-20

Zugang zu EU-Datenbanken soll schwieriger werden


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Von Christiane Schulzki-Haddouti

Die Europäische Kommission will ihren Kritikern einen Riegel
vorschieben, indem sie den Zugriff auf EU-Dokumente - unter
anderem übers Internet - erheblich erschwert. Die Beratungen
starten nächste Woche. Bleiben Bürgernähe und
Transparenz einmal mehr auf der Strecke?

Der britische Journalist Tony Bunyan hat sich auf das Thema
"Inneres und Justiz" in der Europäischen Union spezialisiert.
Seit 30 Jahren beschäftigt er sich schon mit Themen wie
Polizei, Überwachung, Asyl und Immigration, sammelt
Dokumente und stellt sie im Internet zur Verfügung. Noch.

Denn er ist, zumindest für die EU, kein angenehmer
Widersacher. Bereits sieben Beschwerden hat der 58-Jährige
für den Bürgerrechtsverein Statewatch eingereicht, um
Zugang zu Dokumenten zu erhalten. Fast immer war er
erfolgreich. Heute enthält die Datenbank von Statewatch über
25.000 Einträge, davon 4000 offizielle Dokumente. Eine
Arbeit, die nicht unbeachtet blieb: 1998 wurde Tony Bunyan
von der britischen "Campaign for Freedom of Information"
ausgezeichnet.

Unterstützt wird Statewatch von 38 Personen in
verschiedenen Ländern, von Universitätsprofessoren,
nationalen und europäischen Parlamentsabgeordneten.
Statewatch ist heute die einzige Nichtregierungsorganisation
in Europa, die ein Dokumentationszentrum über europäische
Regierungsaktivitäten unterhält. Doch damit könnte bald
Schluss sein.

Denn nächste Woche will die Europäische Kommission über
eine Änderung der bisherigen Praxis des
Informationszugangs beraten: Entwürfe geplanter
Maßnahmen will sie "bis zur endgültigen Entscheidung nicht
zugänglich zu machen". Als Erster erhielt ausgerechnet
Bunyan von diesen Plänen im Frühjahr letzten Jahres
Kenntnis. Den Kommissionsentwurf hat er auf der
Statewatch-Homepage veröffentlicht.

Darin heißt es, dass Arbeitspapiere, die exklusiv für den
internen Gebrauch erstellt wurden, nicht zugänglich gemacht
werden dürfen. Gleiches gilt für Papiere, die dem
Gedankenaustausch sowie der Diskussion zwischen den
Mitgliedstaaten und Beamten oder der Verwaltung dienen.
Andere Arbeitspapiere im Entwurfsstadium soll die
Öffentlichkeit erst dann zu sehen bekommen, wenn bereits
eine Entscheidung getroffen wurde. Auch wenn die
Dokumente schließlich herausgegeben werden, dürfen sie
laut Artikel 8 ohne Erlaubnis weder fotokopiert noch im
Internet veröffentlicht werden.

Voll Text
http://www.spiegel.de/druckversion/0,1588,60597,00.html
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edited by Harkank
published on: 2000-01-20
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